4 Erwin Respondek, am 27. September 1914 — da die Zahlung von Versicherungsprämien gestundet wurde — mußten die Versicherungsgesellschaften von der Bezahlung der Versicherungssummen befreit werden. Dies waren die einzelnen Glieder in der Moratoriumskette, die inner halb zweier Kriegsmonate vollkommen geschlossen wurde, werden mußte. Denn die moderne Wirtschaft ist so eng in ihren Gliedern ver kettet, das wechselseitige Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner so innig verknüpft, vielseitig und durchlaufend zusammengefaßt, daß der Schutz eines Gliedes notwendig den des benachbarten nachziehen und immer weitere Kreise ergreifen muß. Dieser innere Zusammenhang im Wirtschaftsleben konnte auch sofort nach Erlaß von zahlreichen Verordnungen nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten gelockert werden, die noch vergrößert wurden durch die nicht genügend vollkommen ausgearbeiteten und umfassenden Einzel-Moratorien. Erst allmählich wurden die einzelnen Verfügungen bei ihrer Erneuerung verbessert, straffer oder loser gefaßt, erleichtert oder erschwert. Gesetzlich aufge hoben wurde bis jetzt noch kein Moratoriums-Erlaß. Nur die Mehrzahl der Banken hat freiwillig auf die Vergünstigungen Verzicht geleistet 1 ), und das Moratorium, das sich die Börse am Ende des Monats Juli 1914 erteilte, wird langsam in gestaffelter Form abgebaut. In schematischer Zusammenstellung zeigt die Entwicklung der einzelnen Moratoriums erlasse, die in den späteren Verordnungen unter einem Datum zusammen fallen, nach ihrer zeitlichen Richtung das folgende Bild (s. S. 5): Während des Krieges 1870/71 hatte Frankreich gleichfalls ein Ge neralmoratorium für Schuldner aus Wechseln und Wertpapieren für die Zeit vom 13. August 1870 bis 13. Juli 1871 erlassen. Auch in diesem Kriege hatte sich also die französische Republik entschlossen, im Interesse der Schuldner Vergünstigungen und Erleichterungen zu gewähren, um sie vor wirtschaftlichen Schäden zu bewahren, und ermöglicht es ihnen durch eine gesetzlich erlaubte Verlängerung die Lösung der Ver bindlichkeiten auf eine spätere, voraussichtlich günstigere Zeit zu ver schieben. Über das Moratorium Frankreichs in seiner vollen Ausdehnung wurde rasch vernichtende Kritik gefällt. Sie lautet auf eine kurze Formel !) Für alle Abhebungen der Bardepots und Kreditsalden bestimmten die einzelnen Erlasse das folgende Bild: Abbau des Bank-Moratoriums. Abhebungen in der Zeit vom Summe Höchstbetrag der gesamten Abhebungen 1. Aug. 1914 bis 1. Sept. 1914 250 Frcs. + 5 % — 1. Sept. 1914 „ x. Okt. 1914 250 „ + 20 % 60 °/o 1. Okt. 1914 „ 1. Nov. rgr4 25° „ + 25 % 66% % 1. Nov. 1914 „ 1. Dez. 1914 1000 „ + 40 % 66% % r. Dez. 1914 „ 1. Jan. 1915 rooo „ + 50% 75 % Vom 1. Januar 1915 verzichteten alle führenden Banken auf die Wohltaten des Mora toriums und nahmen die unbeschränkten Zahlungen wieder auf.