Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft. II entscheidet. Die hauptsächlichsten Vorschläge und Forderungen der Handelskammern gehen vor allem dahin; 1. sukzessive Liquidierung der Wechsel und Fakturen, 2. schnellere Rückzahlung der Bankdepots an Industrielle und Kaufleute als an Private, 3. Prolongation von genau 6 Monaten aller vor dem 4. August 1914 ausgestellten Tratten, 4. Rechtsverfolgung durch das Handelsgericht und nicht Zivil gericht, 5- Freiheit des Handelsgerichts bei Festsetzung der echelonierten (gestaffelten) Zahlungen, 6. diskrete Ausführungen der Rechtsschritte gegenüber den Debi toren, 7. Fixierung von 5% Zinsen für diejenigen, die das Moratorium benutzen, 8. Bank- und Kundenzinsen müssen gleich sein. Die Exporthandelskammern zeichnen gleichfalls ihre Vorschläge ein, um dringend notwendige Erleichterungen für die Exportindustrie zu erlangen. Sie fordern unter anderem; 1. Bildung eines Komitees der Regierung, der Bank von Frank reich, der Kreditinstitute und Flandelskammern zur Bestimmung von Vorschüssen auf die Aktiven von Exportemen, 2. Limitierung der Zahlungen auf Akzepte und Fakturen vor dem 4. August 1914 auf 20 % im Januar 1915 und monatlich weitere 10 %, plus Zinsen. Diesen weiteren Anregungen aus den Handels- und Verkehrskreisen sucht die Regierung nach eingehendem Studium möglichst Folge zu leisten. Sie ändert von Erlaß zu Erlaß die getroffenen Verordnungen, führt Erleichterungen in jeder Richtung durch 1 ), und ist so äußerst be müht, das gelähmte Wirtschaftsleben zur Zufriedenheit des Handels wieder in einen leichten und sicheren Gang zu bringen und hierin zu erhalten. Hätte eine durchgreifende Kredithilfe während des Krieges durch Errichtung von Darlehnskassen Erfolg gezeitigt und damit ein Mora torium und seine ständige Prolongation entbehrlich gemacht ? Diese Frage liegt sehr nahe, wenn Frankreich in einen Vergleich zu Deutsch land gesetzt wird. Darlehnskasse und Notenbank halten in Deutschland die Volkswirtschaft ohne unmittelbare Schäden und Schwierigkeiten aufrecht und machen ein allumfassendes Moratorium unnötig. Frank reich standen die gleichen Mittel und Wege wohl zur Verfügung. Auch hier könnten die legitimen Ansprüche der Gläubiger auf ihre Gelder, die von den Banken im Staatsbetriebe, Handel, Verkehrswesen, in der Industrie usf. fest angelegt sind, durch provisorisches Geld befriedigt werden. Die Effektenbesitzer hinterlegen jene früher erworbenen Anlagen, b Siehe z. B. die allmählich durchgeführte Entspannung im Bankmoratorium zu gunsten der Bankgläubiger im Abschnitt; Kreditinstitute.