i6 Erwin Respondek, mannes volle Geltung erlangen, sobald der Zeitpunkt der Überleitung der Wirtschaft aus dem Moratorium in den alten Gang gekommen sein wird: „Die vollständige Liquidierung des Moratoriums wird ein hartes Stück Arbeit sein; es wird unmöglich der ganze Stock der am i. August dieses Jahres vorhanden gewesenen Forderungen am nämlichen Tage oder auch nur im selben Monat zahlbar werden können, und die Reihen folge gerecht zu bestimmen, ist ein Pensum, um das niemand zu be neiden ist." 1 ) Dies sagt der österreichische Justizminister Dr. Klein vom öster reichischen Moratorium. Für Frankreich kann der gleiche Gedanke ausgesprochen Werden. Auch hier wird notwendig ein langsamer Abbau erfolgen müssen, der in sorgsam ausgebauten und leicht gesteigerten Anordnungen ohne schwere Erschütterungen das alte Recht auferstehen läßt und das wirtschaftliche Arbeiten wieder in die geregelten Bahnen des Friedens hinüberleitet. II. Die Notenbank. Die Banquede France ist eine Schöpfung Napoleons I. Sie wurde am 13. Februar 1800 gegründet und ist somit die älteste Notenbank. Neben und vor ihr besaßen einige andere Banken, so u. a. die Caisse d’Escompte de commerce, das Recht, Noten auszugeben, ohne irgend einer gesetzlichen Beschränkung unterworfen zu sein. Erst durch das Gesetz vom 14. April 1803 wurde ihr das alleinige Notenemissions recht zugeteilt. Schon bei der Errichtung hatte ihr Napoleon die Aufgabe gestellt, dem Staate im Frieden und namentlich im Kriege eine zuverlässige und willige Kreditgeberin zu sein: „IhrenZweck erfüllte sie gleich von Anbeginn durch Anlegung ihres gesamten Aktien-Kapitals in franzö sischen Staatsschuldverschreibungen und durch Gewährung von Vor schüssen an den Staat bei jeder Erneuerung ihres Monopols, die sie während dessen Dauer nicht zurückfordern und für die sie seit 1896 auch keine Zinsen nehmen darf." 2 ). So lag die Finanzierung der napo- leonischen Kriege auf ihren Schultern, sie hat später dem Staate und der nationalen Verteidigung von 1870/71 — unter der Regierung von A. Thiers — Dienste erwiesen, die ihr nicht vergessen werden können. Die fran zösische Regierung, ob Kaiserreich oder Republik, rechnete immer auf ihre tatkräftige Hilfe im Falle eines Krieges. Durch eine Reihe von Verträgen wurden die Grenzen der Hilfsleistungen näher bestimmt, und vor allem die Höhe der zu leistenden Vorschüsse festgesetzt. Seit langen Jahren betreibt die Notenbank daher in erster Linie, gemäß ihrer traditionellen Bestimmung als Kriegsbank, in Verbindung mit dem Staate die finanzielle Kriegsrüstung. Das Ziel war: Anschaffung und Erhaltung eines höchstmöglichen Goldbestandes. Von ihm hängt das Vertrauen zu den ausgegebenen Banknoten ab und nur durch einen 1 ) Siehe Bank-Archiv 15. Okt. 1914, XIV. Jahrg., xo. 2. S. 27. 2 ) Koppe, H., Jahrb. f. Nat. u. Statistik Bd. 106, 1916, S. 724!