Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft. 21 Staat ohne irgendwelche äußere gesetzliche Bedenken immer mehr erweitert werden. Ein zweiter Artikel des Gesetzes vom 4. August 1914 bestimmt: „Bis durch ein Gesetz etwas anderes verfügt wird, ist die Bank von Frankreich von der Verpflichtung, ihre Noten in Metall einzulösen, befreit.“ Ihre Noten, die seit August 1875 mit gesetzlicher Zahlungskraft ausgestattet waren, erhalten somit den Zwangskurs. Schließlich wird die Notenbank ermächtigt, die Veröffentlichung ihrer Wochenausweise einzustellen. Diese Maßnahme, die erstaunlicherweise mit den Worten begründet Wurde: „Bei den gegenwärtigen Zuständen können die Unterlagen nicht rechtzeitig beschafft werden“, erregte im eigenen Lande und in den anderen Staaten weitgehendes Befremden und Bedenken. Sie wird wohl in der Geschichte der französischen Notenbank einen wunden Punkt darstellen. Natürlich hat diese Scheu der Bank, die Entwicklung ihrer Lage öffentlich bekannt zu geben und damit der freien Kritik zu unter werfen, wenig Nutzen, dafür aber viele Andichtungen gebracht. Aus ihrer Verheimlichungstaktik wurden Schlüsse gezogen, die dem Rufe und An sehen der Notenbank mehr Schaden gebracht haben dürften, als es die ungünstigsten Ziffern der Wochenausweise vermocht hätten. Sowohl im Inlande als im Auslande — vor allem suchte in der ersten Kriegs psychose die feindliche Presse durch irrige willkürlich oder einseitig abgefaßte Abhandlungen die Notenbank als schwach und hilflos erschei nen zu lassen, um auch auf finanziellem Gebiete Frankreich so schnell nnd leicht zu schlagen, wie die deutschen Truppen in den ersten Kriegs lagen das französische Heer besiegten — war bald die Ansicht verbreitet, daß die Notenbank die wildeste Ässignatenwirtschaft treibt. Durch das tiefe Schweigen, das die Notenbank seit dem Tage der letzten Bilanzveröffentlichung, dem 31. Juli 1914, auszeichnete, drangen keine Ziffern oder Angaben anderer Art nach außen, mit deren Hilfe Wgendwelche Schlüsse über die ersten Einflüsse des Kriegssturmes auf die Bank hätten gezogen werden können. Erst Anfang Oktober hat der Finanzminister Ri bot einige wichtige Angaben über die Bankbilanz v °m 1. Oktober 1914 in der Kammer bekannt gegeben. Er hat dann Weiterhin in einzelnen Kammersitzungen den Stand der Bankbilanz vom 15. Oktober sowie vom 10. und 24. Dezember 1914 dargelegt, die in der Wochenausweis-Aufstellung verzeichnet sind 1 ). Vom 28. Januar 1915 ab nahm die Notenbank die regelmäßigen Veröffentlichungen ihrer Ausweise wieder auf. Wie die vom Finanzrainister bekanntgegebenen Ziffern zeigen, War die Lage der Bank einige Monate nach Kriegsausbruch noch durchaus solvent. So kann man die Dekretierung des Zwangskurses, der den Übergang von der Kreditwirtschaft mit einlösbarer Banknote zur Wirt schaft mit uneinlösbarem Papiergelde vollzieht, als auch die Einstellung ) Vgl. die Übersicht in den Wochenausweisen. Tab. I.