Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft. 27 1914 gestellt. Dienen Staatspapiere und Bankaktien als Sicherheit, so werden sie zum Liquidationskurse vom 30. Juni, andere Wertpapiere zum Mediokurse Juli 1914 bis zu 40 % ihres Kurswertes angenommen. Eine ausführlichere Darstellung dieser Hilfe und ihre Bedeutung für die Pariser Börse wird in dem Kapitel „Pariser Börse“ dargelegt. Alle nur möglichen Erleichterungen gewährte die Notenbank denen, die ihre Zahlungen aus geschäftlichem Verkehre auf bargeldlosem Wege, also durch Giroüberweisungen, Schecks und Anweisungen bewirken wollen. Von Konto zu Konto innerhalb der eigenen Bankstelle, dann unter den einzelnen Bankplätzen werden die Übertragungen beschleunigt und verbilligt. Gutschriften durch Schecks, Eingänge aus Wechseln und alle anderen bankmäßigen Transaktionen, die eine Bewegung von barem Gelde erfordern, werden bereitwilligst von der Notenbank über ihr Gironetz geleitet. Natürlich propagierte die Bank von Frankreich den kontenmäßigen Zahlungsausgleich und erbot sich zur leichten und billigen Kassenhaltung, da sie vor allem eine Verminderung der Benutzung von Noten für größere Zahlungen und damit eine relativ höhere Deckung der Noten durch den Goldbestand erhoffen konnte. Die im Lande gut verteilten und zahlreichen Bankplätze 1 ) gewähren unter Leitung der Zentrale eine planmäßige und durchgreifende Hilfe. In einem Rundschreiben vom 24. November 1914 erteilt der Gouverneur, G. P a 11 a i n , den Bankleitern Weisung, sich in der Kreditgewährung den lokalen Verhältnissen anzupassen, um das darniederliegende Wirt schaftsleben wieder zu heben. Unter Aufrechterhaltung weitgehender und aufmerksamer Kontrolle autorisiert er sie, auch dem Vertrauen, das die einzelnen Unternehmer verdienen, Rechnung zu tragen. Hier durch wird dem einzelnen Leiter eine größere Freiheit in der Schätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit des kreditbedürftigen Geschäfts mannes gelassen, mit dem er oft durch persönliche Beziehungen vertraut ist. Durch die Moratorien ist die wirtschaftliche Arbeit nach vielen Richtungen hin stark beengt, und es war daher nur angebracht, ihr durch eine erhöhte Diskont- und Lombardtätigkeit mehr Lebhaftigkeit zu zuführen. Die Vorschüsse, die dem Verkehr gewährt werden, sind dop pelter Natur. Die einen betreffen die Geschäftswelt, die anderen die Privaten. Es ist bereits angeführt, daß das Limit der Kredithilfe für den Privatmann von 5000,00 Frcs. auf 10 000,00 Frcs. erweitert wurde. Dagegen hat die Notenbank aus naheliegenden Gründen den Kreis h Nach dem Geschäftsbericht der Notenbank 1914, S. 30 und 1915, S. 62 besaß die Bank von Frankreich: 1 Bankzentrale 143 Filialen 75 Hilfsbnreaus 366 angeschlossene Bureaus insgesamt 585 Bankanstalten. Die Deutsche Reichsbank nach ihrem Verwaltungsbericht 1914, S. 23: Insgesamt 487 Bankanstalten.