50 Erwin Respondek, zum weitaus größten Teile aus den nach dem Auslande überwiesenen Goldbeträgen und Zinsgutschriften aus den im Auslande investierten Kapitalien zusammen. Er dient als Grundlage für die von der fran zösischen Regierung direkt aufgenommenen Kredite, ist allerdings nur dann ein liquides Aktivum, wenn die Auslandsschuld abgedeckt ist. Dennoch kann dieser Posten unter Beachtung dieser Einschränkung in die erste Schicht eingereiht werden. Das „Gold im Auslande“ möge unter Berücksichtigung der Ausführungen dennoch zu den Aktiven hinzugezählt sein. Diese erste Gruppe der Aktiven deckt die Gesamtverbindlichkeiten mit den in der Tabelle berechneten Prozentverhältnissen. In der zweiten Schicht sind die Wechsel- und Lombarddarlehen aufzuführen. Sie stellen unter dem Sammelbegriff „bankmäßige Anlage“ einen wesentlichen Liquiditätsfaktor dar. Sind gegen die kurzfristigen, an den Verfallstagen einzulösenden Wechsel und die Lombarddarlehen, deren Laufzeit gleichfalls relativ kurz befristet ist, keine Bedenken einzu wenden, so legen die vom Moratorium betroffenen Wechsel die Frage ihres wirklichen Wertes für eine Notenbank vor. Zweifellos steht fest, daß die Bank durch die Garantieübernahme des Staates für etwaige Ausfälle vor einem endgültigen Schaden bewahrt wird. Dann ist zu beachten, daß diese Wechsel das Akzept oder Indossament von Banken und erst klassigen Geschäftsleuten tragen, die im Notfälle die ersten, vielleicht fallierten, Schuldner ersetzen können. Eine Sicherheit für die Einhaltung ihrer wechselmäßigen Verpflichtungen hat die Notenbank zum Teil ihnen gegenüber zur Not in den Guthaben, deren sie sich bedienen kann, bis die Wechselverpflichteten die Wechsel einlösen. Zweifelhaft kann es nur bleiben, ob die dem gesetzlichen Moratorium unterworfenen Wechsel als ein leicht realisierbares Aktivum zu betrachten sind. Ihr innerer Wert ist nicht schlecht, aber sie sind nicht zu realisieren, da der Verpflichtete bei ihrer Präsentation die Einlösung unter Berufung auf die gesetzliche Zahlungsstundung verweigern kann, und die Notenbank also nur auf den guten Willen und freiwillige Bereitschaft angewiesen wäre. Aus diesen Gründen müssen sie in die Liquiditätsberechnung nur mit Vorsicht hineinbezogen werden, sollen aber berücksichtigt sein, da es sich bei den Berechnungen nur um eine Veranschaulichung handelt. Vorschüsse an den Staat und die Verbündeten bilden die dritte Liquiditätsschicht. Das Vertrauen zu diesem Posten entbehrt keineswegs jeder realen Grundlage. Die Frage: „Wer deckt den Staat", ist leicht zu beantworten. Ihn deckt das ganze Land, das gesamte Nationalver mögen und die Arbeitskraft seiner Untertanen, mit ihm ist Bestehen und Vergehen aller Güter und Werte verbunden. Die Vorschüsse an die Verbündeten und befreundeten Nationen gehen für Rechnung des fran zösischen Staates. Ein Ausfall geht hier nicht zu Lasten der Notenbank, wird vielmehr von der Regierung getragen. Das in Prozenten ausgedrückte Deckungsverhältnis der drei Gruppen zu den gesamten Verbindlichkeiten zeigt als charakteristisches Merk