[ Mit einer vollständigen Buchführung wurden im letzten Jahre 29 Betriebe versehen, von denen 9 bäuerliche sind. 20 Rittergüter wünschten eine vollständige Einrichtung der Buchführung nebst Jnventur-Aufnahme, von denen 18 ihre Bücher auf Grund von Wochenberichten führen und revidieren lassen. An Formularen wurden im ganzen 297 Stück abgesetzt. Es werden z. Zt. die Bücher von 40 Gütern auf Grund von Wochenberichten geprüft und geführt. Alle die Buchführungsstelle betreffenden ZU- schriften u. s. w. sind an deren Adresse in Breslau K, Matthiasplatz 6, zu richten. _7. Senutchenschutzstelle der Landwirtschaftskammer. Jn Ausführung eines Be- schlusses der Landwirtschaftskammer vom 22. Januar 1904 ist im Anschluß an das Beterinärinstitut der Königlichen Universität Breslau eine Seuchensschutzstelle der Land- wirtschaftskammer für die Provinz Schlesien eingerichtet worden, welche als ihre Haupt- aufgabe die Bekämpfung der Rindertuberkulosse zunächst nach dem von Professor Ostertag vorgeschlagenen Verfahren betrachtet. Die der Seuchenschuystelle zu diesem Zwecke angeschlossenen Herden werden einer regelmäßigen klinischen Kontrolle unter- worfen, wobei in zweifelhaften Fällen Milch- bezw. Scheidenschleim- bezw. Kotproben ent- nommen und batteriologisch untersucht werden. Die Besitzer müssen sich verpflichten, die als gemeingefährlich tuberkulös bezeichneten Tiere möglichst bald auszumerzen, die für verdächtig erklärten Tiere dagegen gesondert zu stellen. Für die zunächst jährlich einmal stattfindenden Untersuchungen der BViehbestände auf Tuberkulose einschließlich der erforderlichen bakteriologischen Untersuchungen sind vorläufig nachstehende Sätze festgesezt worden: “UU ttt sruzticr 15.4 Lt e SU YUL Ä t ties 100 Stück. Diese Grundgebühr erhöht iich jedoch für neu eintretende Herden bei der ] eu f Lues. e Feet. jedes Tier bei Viehbeständen bis zu 50 Stück und bei Viehbeständen über 50 Stiick eine solche von je 0,50 Mark für die ersten 50 Tiere und von je 0,25 Mark für die weiteren Tiere. Für Bullen über ein Jahr ist in jedem Falle pro Tier 1 Mark zu entrichten. Zur Untersuchung kommen alle Rinder, welche zusammen in einem Stalle stehen, und zwar weibliche Tiere von 1 Jahr an, Bullen von 6 Monaten an. ~ Außerdem hat sich die Seuchenschut.stelle die Bekämpfung aller anderen Biehseuchen und Prüfung der hierzu bestimmten Heil- und Schutzsera sowie die Rat- und Aus- kunftserteilung in Einzelfällen zur Aufgabe gestellt, wie sie auch die batteriologische Untersuchung der Kadaver der an Rotlauf oder Schweineseuche gefallenen Schweine behufs Feststellung der Schadensersatzflicht ausführt. _ Der Umfang der Arbeiten der Seuchenschutsstelle hat in den wenigen Jahren ihres Bestehens in erfrenlichem Maße zugenommen. Dauernd angesschlossen sind derselben die Herdbuchgesellschaft für schwarzbuntes Niederungsvieh mit zurzeit 65 Herden, der Stammherden-Verband für Schlesisches Rotvieh mit 21 Herden, daneben noch 15 Herden, welche keinem Verbande angehören, zusammen 101 Herden mit über 8000 Rindern; ebenso werden die Herden der Züchtervereinigung für rote und rotbunte Ostfriesen der Senchenschutzstelle angeschlossen werden. ; Hinsichtlich der speziellen Fürsorge und Beaufsichtigung untersteht die Seuchen- schutstelle wie die übrigen Institute der Landwirtschaftsktammer einem besonderen Kuratorium; mit der Leitung derselben ist der Direktor des Königlichen Veterinär- instituts, Herr Professor Dr. Casper in Breslau K, Matthiasplagz 5, betraut worden. Anmeldungen von zu untersuchenden Viehbesständen und alle sonstigen die Seuchen- schutzstelle betresfende Anfragen sind an die Landwirtschaftskammer für die Provinz Schlesien in Breslau X, Miatthiasplag 6, zu richten. 8. Prüfungsstation für laudwirtschaftliche Maschinen. Die stetig steigende Verwendung von Maschinen in der Landwirtschaft haben der Landwirtschaftskammer Veranlassung gegeben, eine Prüfungsstation für landwirtschaftliche Maschinen ins Leben zu rufen, durch welche den Landwirten sowohl wie den Maschinenfabrikanten die Möglichkeit gegeben werden oll, landwirtschastliche Maschinen in sachverständiger Weise auf alle die Eigenschaften prüfen zu lassen, welche auf ihre praktische Brauchbarkeit und ihren Wert von Einfluß sind. Jusbesondere erstrecken sich deshalb solche Prüfungen auf die Leistungsfähigkeit der betreffenden Maschine, Ackergerätes u. s. w., auf die Leich-