| () tigkeit ihrer Handhabung und Führung, sachgemäße Konstruktion und Haltbarkeit, Be- triebskossten, Kraftverbrauch und dergleichen. Auch soll sich die Prüfungsstation mit der Untersuchung und Beurteilung von Neuerungen und Verbesserungen beschäftigen, um Fabrikanten und Interessenten Aufschluß über deren Brauchbarkeit zu geben. Aus- geschlossen ist die Prüfung von Molkereimaschinen, und zwar so lange, als dieselbe am Milchwirtschaftlichen Jnstitut zu Proskau erfolgt. Für die Prüfung und das auf Grund der Prüfung erstattete Gutachten wird eine nach dem Preis der Gegenstände sich berechnende Gebühr erhoben, welche bei der Anmeldung der Maschinen und Geräte zu entrichten ist. Zu diesen Prüfungs- kosten kommen noch die Transportkosten sowie alle bei den Prüfungen entstehenden Kosten für Gespanne, Löhne und Materialien, eventuell auch der Feuerversicherung. Der Maschinenprüfungsstation ist mit Genehmigung des Herrn Regierungs- Präsidenten zu Breslau die Benutzung des Maschinenlaboratoriums der Königlichen höheren Maschinenbauschule zu Breslau gestattet worden, wie der Herr Regierungs- Präsident ferner genehmigt hat, daß einem Oberlehrer an dieser Schule die Leitung der Prüfungsstation übertragen ist. Die Verwaltung der letzteren erfolgt durch ein besonderes Kuratorium. Anträge auf Prüfung von Maschinen und Geräten und alle sonstigen die Prü- fungsstation betreffende Zuschriften sind an die Geschäftsstelle der Landwirtschafts- kammer in Breslau X, Matthiasplatz 6, zu richten. |I. Lehranstalten der Landwirtschaftskammer und landwirtschaftliches Wanderlehrwesen u. s. w. A. Schulen der Landwirischaftskammer. Ju Würdigung der hohen Bedeutung landwirtsschaftlicher Lehranstalten hatte der landwirtschaftliche Zentralverein für Schlesien in den 54 Jahren seines Bestehens eine ansehnliche Anzahl fachlicher Schulen und zweckverwandter Institute errichtet, welche bei seiner Auflösung an die Landwirtschaftskammer übergingen und von dieser vermehrt worden sind. Hu den im Jahre 1896 an die Landwirtschaftskammer übergegangenen 2 Landwirtsschaftsschulen, 1 Ackerbauschule und 5 Winterschulen sind seit dem Bestehen der Kammer 3 Winterschulen hinzugetreten und eine Gärtner - Winterschule sowie 3 landwirtschaftliche Haushaltungsschulen sind neu gegründet worden, sodaß gegen- wärtig als Lehranstalten der Landwirtschaftskaemmer in der Provinz Schlesien 2 Landwirtsschaftsschulen, eine Ackerbauschule, 8 landwirtschaftliche und eine Gärtner- Winterschule sowie 3 Haushaltungsschulen bestehen; die Errichtung weiterer Winter- schulen ist in Aussicht genommen und die Begründung einer vierten Haushaltungs- schule bereits beschlossen; die Eröffnung der letzteren ist im April 1907 zu erwarten. Alle diese Anstalten ressortieren von der Landwirtschaftskammer und stehen in allen ihren Angelegenheiten unter der Fürsorge eines Kuratoriums, welches ihren geschäft- lichen Verkehr mit der Kammer vermittelt. 1. Die Landwirtschaftsschulen, welche ihren Sit in Brieg, Bez. Breslau, bezw. Liegnitz haben, sind berechtigte öffentliche höhere Lehranstalten, welche nach den Grundsätzen eingerichtet sind, die von dem Herrn Landwirtschastsminister und dem Herrn Kultusminister unter dem 10. Ur. 18 !: 18!G gemeinsam als maßgebend für diejenigen landwirtsschaftlichen Lehranstalten festgesett sind, welche für ihre Zöglinge neben einer tüchtigen allgemeinen Fachbildung auch die Erwerbung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst anstreben; letztere Berechtigung wurde den Landwirtschastsschulen durch, Verfügung des Herrn Reichskanzlers vom 29. April 1887 definitiv zuerkannt. Überdies sind durch Allerhöchsten Erlaß vom 8. Mai