2() B. Sonstige Lehrinstitute der Landwirtschaftskammer. Der Vermittlung fachlichen Wissens und der Förderung spezieller Aufgaben auf Gebieten, welche mit der Landwirtschaft im engsten Zusammenhange stehen, dienen nachstehende Anstalten der Landwirtschaftskammer. i. In Verbindung mit den Landwirtschaftsschulen zu Brieg und Liegnitg werden Obstbau-Jnstitute unterhalten, welche im allgemeinen der Förderung des pro- vinziellen Obstbaues dienen sollen, besonders aber auch durch Demonstrationen, prak- tische Unterweisungen und fachmännischen Unterricht, den die als Leiter der Institute angestellten Obergärtner zu erteilen haben, für den Unterricht der Landwirtschafts- schulen nutzbar gemacht werden. An den Obstbau-Jnstituten werden auch in der Regel jährlich je 2 Obsstverwertungskurse abgehalten, durch welche im Interesse einer rationellen Ausnutzung der Obsternten Personen beiderlei Geschlechts Gelegenheit ge- zteh ud. fc vie ste ewe tehreste Ee uy r HE Luo U Beerenobst-Weinbereituug und einer zur Unterweisung in der Obstweinbereitung sowie dem Dörren des Kern- und Steinobstes eingerichtet worden. Ersterer, der Beeren- obst-Weinbereitungskursus ist zweitägig und wird zurzeit der Reife des Beerenobstes abgehalten, während der Obstweinbereitungskursus im Herbst zurzeit der Reife des Kernobstes stattfindet und sich auf 4 Tage erstreckt. Das Honorar für die Teilnahme an beiden Kursen beträgt 5 Mark, nämlich 2 Mark für den ersten und 3 Mark für den zweiten Kursus, und ist bei Beginn der Kurse zu entrichten. Anmeldungen zu den Obstiverwertungskursen und alle dieselben betreffenden Anfragen sind an den Direktor der Landwirtschasstsschule in Brieg bezw. in Liegnitz zu richten. Die Termine der Kurse werden rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt gegeben. Jm Pflichtkreis der Leiter der Obstbauinstitute liegt es außerdem noch, als Wander-Lehrgärtner in den ihnen zugeteilten Bezirken tätig zu sein, worauf unten be. Besprechung bee von der Kammer unterhaltenen Wanderlehrtätigkeit noch zurück- ukommen sein wird. ) Für [cu spezielle Beaufsichtigung u. s. w. der Obstbauinstitute, soweit hierfür nicht die Kuratorien der betreffenden Landwirtschaftsschulen zuständig sind, ist für jedes Obstbauinstitut ein besonderer ehrenamtlich wirkender Kurator bestellt. Außer- dem ist zur Überwachung des rationellen und den Zwecken der Obstbauinstitute ent- sprechenden Betriebes der letteren eine besondere aus 3 Mitgliedern ~ dem Ge- neralsekretär der Kammer und 2 gärtnerischen Fachmännern ~ bestehende Kommission eingesetzt, welche die Obstbaninstitute alljährlich zur gceigneten Zeit einer eingehenden örtlichen Revision zu unterziehen hat. 2. Mit der Ackerbauschule zu Poppelau ist ein Flachsmusterfeld verbunden, auf welchem unter Leitung des Direktors der Ackerbanschule verschiedene Anbau- versuche mit Flachs angestellt werden, deren Resultate in den Jahresberichten der Landwirtschaftskammer zur Veröffentlichung gelangen und welche, wie auch die ganze Bewirtschaftung der Anlage den Unterricht im Flachsbau tc., der, wie bereits erwähnt, itt Leuctlau der Ackerbauschule eingehende Berücksichtigung findet, wesentlich fördern und erleichtern. 3. Zur Ausbildung tüchtiger Brennereibeamten werden an der landwirtschaft- lichen Winterschule zu Schweidnitz Brennereilehrkurse abgehalten, deren Lehrplan wie folgt zusammengesetzt ist: Deutsch, Schönschreiben, Stilübungen, Sprachübungen und miindlicher Vortrag, Rechnen, Zeichnen, Buchführung, Pflanzenkunde, Hefen- und Batterienkunde, Chemie, Physik, ÜUntersuchungsmethoden und Mitroskopierübungen, Kartoffel- und Getreidebau, Verwaltungskunde und Maschinenkunde. Anmeldungen sind, soweit sie nicht durch den Berein schlesischer Brennereiverwalter bewirkt werden, an den Direktor der gedachten Schule in Schweidnitz zu richten. Das pränumerando zu yjlerde ßztr!U beträgt für jeden Kursus 25 Mark, für Bücher sind ungefähr 5 Mark erforderlich. 4. * durch den Zentralverein im Jahre 1867 zu Breslau errichtete Lehr- schmiede für rationellen Hufbeschlag, deren Aufgabe die Heranbildung tüchtiger Huf- beschlagsschmiede und die Anregung zur Ausbreitung und Anwendung der englischen Hufbeschlagsmethode (System Graf Einsiedel) ist, wurde von der Landwirtschafts-