26 Arbeiterinnen im Februar 1913 von starkem Optimismus getragen; die vorliegende Gesetzgebung schien doch eine Reihe von Handhaben zu bieten; eine kraftvolle zielbewußte Durchführung wurde als selbst verständlich vorausgesetzt. All diese Hoffnungen sind bitter enttäuscht. Bei nüchterner Prüfung dessen, was das Hausarbeitgesetz als wirklich greifbares, praktisches Ergebnis dem Heimarbeiter gebracht hat, bleibt so gilt wie nichts übrig. In einigen Betrieben ist die Zeitversäumnis beim Liefern und Abholen der Arbeit verringert. In einigen -Haus- arbeit'betrieben sind hygienische Mängel abgestellt. Das ist alles! Das ist der bisherige Erfolg eines Gesetzes, das nach langjährigen Vorarbeiten soizalpolitischer Kreise, nach vierjährigen Reichstagsver handlungen geschaffen wurde zur Abstellung von Notständen, die so schreiend waren, daß sie im Jahre 1906 (anläßlich der Deutschen .Heimarbeit-Ausstellung in Berlin) den Kaiser zu einem für sozial politische Fragen ungewöhnlichen Vorgehen, der Einberufung des Kronrats, veranlaßt hatten. Diese tiefbedauerliche Tatsache ist nicht allein durch die Mängel des Gesetzes bedingt, sondern mich durch das völlige Vorsagen der arisführenden Instanzen. Heute, fünf Jahre nach Erlaß des Gesetzes, ist noch so gut wie nichts geschehen, um seine wichtigsten Bestimmungen in Kraft zu setzen. Noch immer fehlen die Ausführungsverordnungen zu §§ 3 und 4 HAG. betreffend Lohnbücher und Lohnlisten. Schon bei den Reichstagsverhandlungen war die Besorgnis aufgetaucht, daß das Gesetz allzusehr mir Wechsel auf die Zukunft gebe und die Schaf fung fester, sofort in Wirksamkeit tretender Bestimmungen vorzu ziehen sei. Auch die Regierung war damals für eine andere Fas sung eingetreten, die dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben hätte, ein Getverbe nach dem andern einzubeziehen, lind! nicht die Inkraft setzung der ganzen Vorschrift davon abhängig zu machen, daß erst alle Ausnahmen festgelegt wurden. Vielleicht wäre dann schneller etwas Brauchbares zustande gekommen, obgleich auch dann wohl erst ein umfangreicher Apparat von Erhebungen eingeleitet worden wäre. Unklar ist, warum die Einführung von Lohnbüchern und Lohnlisten so eng verbunden behandelt wird. Denn gegen die Ein-