27 führung von Lohnbüchern oder Lohnzetteln kann man wohl über haupt keine ernstlichen Bedenken erheben. Welche Schwierigkeiten sollte es denn machen, einem Arbeiter bei Uebernahme der Arbeit einen Zettel zu überreichen, auf dem Art und Umfang der Arbeit und der dafür festgesetzte Lohn oder Preis verzeichnet ist, zumal diese Bestimnrung für das Ausarbeiten neuer Muster nicht gilt? Der ' § 4 könnte sofort und ohne jede Ausnahme zur bindenden Vor schrift werden; in vielen Gewerben würde er ohnehin nur zum Gesetz machen, was in geordneten Betrieben schon jetzt Uebung ist. Die Wichtigkeit der Führung von Lohnbüchern, die den leicht verlier baren Zetteln gegenüber den Vorzug verdienen, liegt nicht nur darin, daß sie blinde Akkorde verhüten und den Arbeiter instand setzen, etwaige Lohnstreitigkeiten durchzuführen; sie sind auch bei der oft sehr mangelhaften Buchführung kleinerer Unternehmer und Zwischenmeister eine geradezu unentbehrliche Grundlage für die Beniessnng des Grundlohns bei der Krankenversicherung. Die Lohn-, bücher, die auf Grund von § 114a der Gewerbeovduung für die Konfektion vorgeschrieben sind, haben sich nach verschiedener Rich tung als werwolles Hilfsmittel erwiesen; freilich geht die Gewerbe ordnung in ihren Anforderungen weiter als das Hausarbeitgesetz und gestaltet die einfachen Lohnangaben des .Hausarbeitgesetzes zu Lohnabrechnungen um. Liegt fiir die Lohnbücher die Frage verhältnismäßig einfach, so muß zugegeben werden, daß die allgemeine Einfiihrung von Lohn- listen in manchen Gewerben mit großer Musterzahl und schnellein Wechsel der Muster Schwierigkeiten begegnet und daß die Lohntafeln in solchen Zweigen so umfangreich und unübersichtlich siird, daß sie ihren Zweck, die Arbeiterschaft über die Lohnhöhe zu unterrichten, doch nicht erreichen. In einer großen Anzahl von Gelverben haben aber Tarifverträge bereits den Beweis erbracht, daß die Auf stellung von Stücklohnlisten möglich ist. Es sei auch darauf hinge wiesen, daß sie in England schon seit Jahren fiir fillgende Ge werbe vorgeschrieben sind: 1. Textrl-Werkstätt-cn. 2- Herstellung von Schreibfodcrn. 3. Herstellung von Schlössern, Klinken rmd Schlüsseln.