39 nis kaum etwas zu erreichen ist, sollte alles geschehen, um es ihm zur Kenntnis zu bringen. Der Leiter der badischen Gewerbeauf sicht, Geheimrat Dr. Bittmann, machte bereits 1907 den beacht lichen Vorschlag: „In den hausgewerblichen Arbeitsstätten sind Pla kate mit den besonderen Bestimmungen, welche für den Betrieb oder die Betriebsart erlassen sind, und der Gesetzestext auszu hängen." Denn „ein Gesetzestext will nicht nur erlassen, son dern auch beigebracht sein". Leider hat man diesen praktischen und verhältnismäßig leicht durchzuführenden Vorschlag noch nicht ge- nügerrd berücksichtigt. Daß ein Hausarbeitgesetz existiert, dürfte wohl außer den organisierten Hausarbeitern nur wenigen zur Kennt nis gekommen sein. Und noch wenigere werden auch nur die grundlegendsten Bestimmungen kennen. So - berichtet die Ge werbeinspektion Chemnitz: „Es ergab sich, daß die Heimarbeiter nur vereinzelt von dem Hausarbeitgesetz Kenntnis hatten." Und ähnliche Bemerkungen finden sich an vielen andern Orten. Nur in wenigen Industrien, die eine schärfere Heranziehung befürchten, wie etwa die Tabakindustrie, sind die Hausarbeiter durch allgemeine Vermutungen beunruhigt, ohne daß wirklich Klarheit herrscht. In den Gewerbeinspektionen hat sich ein beträchtliches und wertvolles Adressenmaterial von Hausgewerbetreibenden angesammelt; daß es aus Mangel an Beamten unbenutzt bleibt, ist schon erwähnt; man könnte es wenigstens insofern nutzbar machen, als man es zur Versendung von Merkblättern verwendet?) * * * Das Schwergewicht des Hausarbeitgesetzes liegt — das wird auch in Regierungskreisen voll anerkannt — in den Bestimmungen liber die F a ch a u s s ch ü s s e. Es ist erinnerlich, daß bei Ab fassung des Hausarbeitgesetzes gercrde in bezug auf die Lohnregelung im Reichstage viel weiter gehende Wünsche geäußert wurden und daß man sich mir ungern mit der Abschlagszahlung der Fachaus- l ) Der bayerische Staat und mehrere thüringische Gswerbeinspek- tionen haben in großem Umsange ein von der Auskunftsstelle für Heim- arbeitresorm herausgegebenes Merkblatt verteilt; in Preußen hat man leider davon abgesehen.