52 Beleuchtung usw. Je nach Auffassung ergeben sich sehr erhebliche Verschiedenheiten der Leistungen an die Kassen. 7. Die größten Härten brachte aber die Berechnung des Krankengeldes. Diese war nach § 482 so geregelt, daß sich die Höhe des Krankengeldes nach dem Betrage der eingezahlten Auf traggeberzuschüsse richtete. Dabei verhielt sich das Krankengeld zum gesetzlichen Krankengeld lvie der Betrag der im letzten Geschäfts jahr dem Hausgewerbtreibenden gutgeschriebenen Zuschüsse zu dem aller Beiträge, die der Hausgewerbtreibende für diese Zeit gezahlt hatte. Höhere als die satzungsmäßigen Leistungen wurden nicht gewährt. Waren also die Zuschüsse ebenso hoch oder höher als die Beiträge, so wurde das gesetzliche Krankengeld ausgezahlt; betrugen sie nur die Hälfte >der Beiträge, so kan: nur die Hälfte des Kranken geldes zur Auszahlung. Da die Beiträge 2 Prozent der Ortslöhne, die Zuschüsse 2 Prozent des wirklich gezahlten Entgelts betrugen, die Ortslöhne aber säst immer hoch über dem wirklichen Verdienst standen, erreichte das Krankengeld nur selten den vollen Betrag. So verdienten von 214 Hausgewerbtreibenden einer Frankfurter Fabrik nur 34 iiber die Hälfte, nur 19 über drei Viertel des Orts lohns; im Durchschnitt ging in Frankfurt der Arbeitsverdienst der weiblichen Hausgewerbtreibenden nicht über 50 Prozent des Orts lohns hinaus. Aehuliche Verhältnisse wiesen andere Krankenkassen auf. Wie sich die Dinge in der Praxis gestalteten, zeigt die Abrech nung einiger Kassen. So betrugen in Nördlingen in der Zeit vom 1. Januar bis 4. August 1914 die Zuschüsse 260 M., die Bei träge 418 M. Der Gesamtheit der Hausgewerbtreibenden sind also hier in Durchführung der RVO. noch nicht zwei Drittel des ihnen gesetzlich zustehenden Krankengeldes zugeflossen! In Pots dam wurden vom 1. April bis 4. August an Beiträgen 877 M. vereinnahmt, an Zuschüssen vom 1. Januar bis 4. August nur 960 M. Nimmt man an, daß für das erste Vierteljahr 1914 etwa die gleiche Summe an Beiträgen wie fiir das 2. Vierteljahr ein gelaufen ist, so ergibt sich hier ebenfalls ein überaus ungünstiges Verhältnis von Beiträgen und Zuschüssen. Dagegen betrugen in Bonn in lder Zeit vom 1. Januar bis 4. August 1914 die Zuschüsse