62 auf Schwierigkeiten gestoßen ist, Len von den Kassen eingeschlagenen Weg benutzen. Wenn die Arbeitgeberkreise der Einbeziehung der .Hausgewerbtreibenden zum Teil sehr starken Widerstand leisteten urtb die Durchführung der reichsrechtlichen Versicherung dadurch we sentlich erschwerten, waren für dies Verhalten zugegebenermaßen nicht so sehr die geldlichen Lasten, die der Industrie erwuchsen, ausschlaggebend, als vielmehr die unpraktische Form der Ver sicherung. -I- In den beiden anderen Zweigen der Versicherung haben we der die Jahre unmittelbar vor dem Kriege, noch die Kriegszeit selbst irgend welche Fortschritte gebracht; die so dringend ivünschens- tverte Einbeziehung gewisser Zweige der Holzschnitzerei, Schleiferei usw. in die U n f a l l v e r s i ch e r u n g ist nicht erfolgt. Auch in- bezug auf ldie Einbeziehring der Hausgewerbtreibenden unter die I n- v a l i d e n v e r s i ch e r u n g sind wir heute nicht weiter, als vor 23 Jahren. Seitdem 1891 drrrch Bundesratsverordnung die Tabak- und gewisse Zweige der Textilindustrie der Invalidenver sicherung unterstellt wnrderr, ist in dieser Richtung nichts geschehen, so sehr die Notivendigkeit möglichst nnifassender Maßnahmen all gemein anerkannt wird. IV. Heimarbeit im Militärsattiergewerbe nnb im Militiirschneidergewerbe. 1. Militärsattlergewerbe. Von jeher war das Militärsattlergewerbe mit Heim arbeit und einem hiermit eng verknüpften Zwischenmeisterfystem belastet. Es wird dieses hauptsächlich der wechselnden Konjunktur zugeschrieben. Bei hochgehender Konjunktur legt der plötzliche Raummangel zur Unterbringung der neuen Arbeitskräfte es nahe, Zwischenmeister und Heimarbeiter zu beschäftigen. In eine»