80 schon die ihre Dienste anbietenden Unternehmer zunächst ohne jede eingehende Prüfung genommen werden. So kam es, daß zunächst auch Personen, die das Schneiderhandwerk nur dem Namen nach kannten, Lieferungen erhielten. Wir finden hier den Käsehändler, den Champagneragenten, den Möbelfabrikanten, den Fleischermei- ster — ja zu diesen Neulingen im Handwerk hatte sich eine Zeitlang ein sehr bekannter Eisenmagnat gesellt. Einzelne Betriebsinhaber —- wirkliche Gewerbsgenossen nicht ausgeschlossen — behaupteten schlankweg, daß sie sich nur durch reinen Patriotismus leiten lassein Ihre Verdienste, erzählten sie, seien nur geringe, manche wollen gar Geld zugegeben haben. Erstaunlich ist nur, daß ursprünglich, als man ihnen noch nicht so auf die Finger sah, zwischen dem Auftrag nehmer des Bekleidungsamts und den eigentlichen Arbeitern häufig 4—5 Stellen sich schoben und die Zwischenunternehmer für Ver mittlung solcher Stellen erhebliche Vergütungen an Agenten ge währten. Alles in allem war es nicht schwer festzustellen, daß sowohl dem Bekleidungsgewerbe fremde Elemente als auch dem Handwerk zugehörige Arbeitgeber erhebliche Gewinne aus den Kriegsaufträgcn zogen, — auf Kosten ihrer Arbeiter und Arbeiterinnen. — Man zahlte diesen eben nicht Löhne, die ihnen von der Heeresverwaltung zugedacht waren. Beispielsweise hatte ein Gewerbetreibender in Elberfeld vom Bekleidungsamt des 7. Armeekorps Landsturmmän tel zur Anfertigung übernommen. Er beauftragte mit der Herstel lung einen Zwischenmeister in Neukölln. Die Arbeiter erhielten für den Mantel 1,90 Mk. Dabei wäre nach dem maßgebenden Ta rif des Bekleidungsamts des Gardekorps 6,30 zu entrichten gewesen. Für Köperunterhosen war ferner seitens des Bekleidungsamts des Gardekorps ein Macherlohn von 1,08 Mk. für den Arbeiter auf gestellt. Er erhielt aber meist nur . 0,30—0,40 Mk. Eine Un summe derartiger Usbervorteilunaen ist von der später noch zu er wähnenden Schlichtungskommission ans Tageslicht gefördert worden. Die Mißstände entwickelten sich zu unerträglichen, so daß auf Anregung der Arbeiter Arbeitgeber- und Arbeiterverbände des Ge-