81 iverbes unter Leitung des Gewerbegerichtsvorsitzenden im Sep tember 1914 in Berlin zusammentraten, um über Abhilfe zu beraten. In entgegenkominendster Weise nahmen an den Beratungen ein Vertreter des Oberkommandos und des Bekleidungsamts des Gardetorps regen Anteil. Infolge der gemeinsamen Verhand lungen kam es dazu, daß die genannten Organisationei: die Bedin gungen, zu denen das Kriegsbekleidungsamt des Gardekorps die Anfertigung von Manuschastsbekleidungsstücken innerhalb seines Geschäftsbereichs, also in Groß-Berlin, vergibt, sich zu eigen mach ten, und ausdrücklich die Lohnvorschriften dieses Amts als ftir sic bindend anerkannten. Diese Abreden stellen einen Tarifvertrag dar. Es sei hierzu auf die Entscheidung der Schlichtungskommission des Gewerbes vom 29. April 1915 — abgedruckt im „Einigungsamt" vom 15. Juli 1915 Sp. 176, 177 — verwiesen. Die beim Abschluß des Tarifvertrages aus Vorschlag des Ver treters der Militärbehörde von den Arbeitgebern und Arbeiterver einen errichtete Schlichtungskommission hat eine hervorragende Be deutung erlangt. Die Mitglieder der Kommission sollen vorerst bei Streitig-' leiten aus den einzelnen Abbeitsverträgen und aus dem kollektiven Abkommen schiedrichterliche Aufgäben lösen. Die einzelnen Schieds gerichte setzen sich folgendermaßen zusammen: Arbeitgeber- und Ar beiterverbände bezeichnen für die einzelne Sitzung von jeder Seite meist drei Beisitzer zur Bildung des Schiedsgerichts. Hin und wie der ist das Schiedsgericht mit nur 4 Beisitzern besetzt. Es sind nicht immer dieselben Beisitzer. Den Vorsitz in der Kommission führt der Vorsitzende des Gewerbegerichts Berlin. Streitende Parteien beanspruchen vor Beginn der Verhand lung manchmal die Znziehnng von Beisitzern ans einem gerade nicht vertretenem Verbände, so daß die betreffende Streitsache vor läufig abgesetzt werden muß. Die Vereinbarung über die Tätigkeit der Schlichtungskom mission ist demnach nicht als ein Schiedsvertrag, sondern ein Ver sprechen der Verbände ftir sich und ihre Mitglieder anzusehen, bei Leimaibeil im Kriege. g