82 künftigen Prozessen das Gewevbegericht ausschalten zu wollen. Wenn dann an einem bestimmten Tage, an dem eine Anzahl von Fällen erledigt werden soll, nach dem Verhandlungslokal Beisitzer entsendet werden, wenn ferner Verbandsvertreter bezw. Parteien zur Verhandlung sich einfinden, lund Beisitzer samt Vorsitzenden als Schiedsgericht annehmen, so kommt durch dieses Verhalten ein Schiedsvertrag zustande. Die Schiedsgerichte tagen bald zivei Jahve, meistens alle Woche einmal in ständiger Verbindung mit Vertretern des Bekleidungsamts. Neulich wurde ausgerechnet, daß es auf diese Weise möglich geworden ist, den Arbeitern über 800 000 Mk. zu wenig gewährter Löhne zu retten. Ein schöner Erfolg, der unbedingt zu einem viel größeren sich gestaltet haben würde, wenn alle Arbeiter, deren Löhne gedrückt worden, sich bei der Schlichtungskomission gemeldet hätten. Daß dieses nicht ge schah, steigt daran, daß bei den Uebervorteilungen fast ausnahmslos .Heimarbeiter in Betracht kommen. Die Bemühungen der Schlichtungskommission, Ordnung zu schaffen, fanden nicht die Unterstützung des Gewer-begerichts. Die Entscheidungen des Gerichts vertraten die juristische Auffassung, daß Arbeitgeber und Arbeiter, selbst wenn sie Verbandsmitglieder sind, abweichend vom Tarifverträge Arbeitsverträge schließen dür fen. Dagegen wahrte die Kommission ständig ihren Standpunkt, daß der Tarifvertrag strenge inne zu halten sei. Es handelt sich namentlich um zwei Entscheidungen, auf welche sich die tarisbrüchigen Arbeitgeber im Laufe der Zeit bei ihrem Vor gehen zu stützen pflegten, nämlich um Urteile des Gewerbegerichts vom 21. April 1915 und seiner Berufungsinstanz vom 31. August 1915. Die Gewerbegerichtsentscheidung gibt folgenden Tatbe stand: Kläger hat fiir die beklagte Firma als Heimarbeiter i. S. des Z 5 GGG. Jnfanteriehosen genäht, und in der Zeit vom 2. Fe bruar bis 16. März d. I. insgesamt 645 Hosen ordnungsmäßig und unbeanstandet geliefert. Er hat dafür einen Stücklohn von je 2,85 Mk. erhalten und zwar auf Grund einer zwischen den Par teien getroffenen Vereinbarung. Nachdem tm Gewerbegericht hier- selbst eine Kommission von Arbeitgebern und Arbeitern des Schnei-