89 Köpenick, der Landgemeinden Adlershof, Berlin-Britz, Ber- liu-Buchholz, Berlin-Friedenau, Berlin-Friedrichsfelde, Berlin- Grunowaild, Friedrichshagen, Berlin-Hohenschöuhausen, Berlm- Heinersdorf, Berlm-Johanuisthal, Berlin-Lankwitz, Berlin-Lichter- fÄde, Berlin-Mariendorf, Berlin-Marienifeldc, Berlin-Niederschöne- weide, Bevlin-Niedevschön'hanfen, Berlin-Ob-erschöneweide, Berlin- Pankow, Berlin-Reinickendorf, Bevlm-Roseuthal, Berlin-Schmar gendorf, Berlin-Steglitz, Berlin-Stralau, Berlin-Tegöl, Berlin- Tmnpelhof, Berlin-Treptow, Berlin-Weißenfee, Berlin-Wittenau, Zehlendorf; der Gutsbezirke Berlin-Dahlem, Plöhenisee und Heerstraße; d) das Kriegsbekleidung des 111. Armeekorps für das Gebiet der Pro vinz Brandenburg mit Ausschluß der unter a) genannten Ge meinden. 8 3. Zuwiderhandlungen gegen § 1 werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1600 M. bestraft. 8 4. Diese Bekanlnmchung tritt am 15. Januar 1917 in Kraft. Zu gleichem Zeitpunkt tritt die nur für Groß-Berlin geltende Be kanntmachung vom 21. 12. 1915 außer Kraft." Man löse endlich über die Schlichtungskom Mission der Militärschneider als Kriegsausschuß am Schluffe des Buches im Anhang S. 200. V. Gewerkschaften und Genossenschaften. Ein genauer Ueberblick über den derzeitigen Stand der Or ganisation der Heimarbeiter und die Entwicklung der Mitgliederzahl läßt sich leider nicht geben, da nur ein Teil der gemischten Berufsver bände, die sich aus Fabrik-, respektive Werkstattarbeitern und Heim arbeitern zusammensetzen, beide Gruppen von Mitgliedern getrennt zählt. Tie erheblichen Rückgänge in der Miigliederzahl fast aller Gewerkschaften lassen allerdings wohl den Schluß zu, daß die Zahl der organisierten Heimarbeiter sich mindestens im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl verringert hat. Genaue Mitteilungen liegen Ende 1916 nur aus folgenden Verbänden vor: