92 Es scheint naheliegend, das Lohnproblem in der Heimarbeit dadurch zu lösen, daß Genossenschaften den Vertrieb der .Heim arbeitserzeugnisse übernehmen und dadurch den Arbeitern den vollen Lohn ohne Abzug des Unternehmeraewinnes sichern. So darf es nicht wundernehmen, daß trotz aller Mißerfolge der Produktivge- nossenschaften die Versuche recht zahlreich sind, der Not der Heini- arbeiter aus den: Wege genossenschaftlicher Selbsthilfe zu steuern. Dabei sind von vornherein zivei Formen der Genossenschaft jcharf auseinanderzuhälten, da sie außer der rechtlichen Form wenig Gemeinsames haben: die Genossenschaften, die f ii r die .Heim arbeiter, und solche, die von den Heimarbeitern gebildet sind. In die Form der Genossenschaft haben sich eine Anzahl von Vereinen gekleidet, die teils gemeinnützige, teils Erwerbszwecke ver folgen, deren eigentliche Träger aber, sowohl was die geldliche Grund lage, als auch die Verwaltung anbetrifft, nicht Heimarbeiter sind. Als Beispiel einer solchen Genossenschaft sei hier die Fami'lienhilfe e. G. m. b. H. in Karlsruhe erwähnt, die am 4. April 1916 ins Leben trat. Die Gründung ging von einer Reihe sozialinteressieirter Persönlichkeiten aus, die auch den Vorstand und Aufsichtsrat bilden. Zwar wird von den Heimarbeitern, die der Genossenschaft bei treten wollen, die Erwerbung eines Geschäftsanteils von 30 Mk. gefordert, aber die Gründer waren sich von vornherein klar, daß es mit so winzigen Beiträgen unmöglich ist, ein leistungsfähiges Unternehmen 31t schaffen, und erließen daher einen Aufruf an sozial interessierte Männer und Frauen, der in der Bitte gipfelt, das not wendige Betriebskapital durch Erwerbung einer oder mehrerer Ge schäftsanteile aufzubringen. Der gemeinnützige Charakter dieser Zuwendung erhellt daraus, daß die Geschäftsgnthabeu un verzinslich sind und ein etwaiger Gewinn unter die von der Gewerkschaft beschäftigten Mitglieder nach Maßgabe der ausgezahlten Gehälter oder Löhne verteilt wird. Es ist ersicht lich, daß es sich hier um einen gemeinnützigen Verein handelt, der aus Schönheitsgründen das genossenschaftliche Kleid angelegt hat, .aber nicht von den Heimarbeitern selbst getragen wird. Von anderen Voraussetzungen gehen eine Reihe von Hauswe