in einer 70 Seiten starken Schrift die „Ursprünge der Be steuerung“ im Ablaß (bei Totschlag war die Blutrache in Geldbuße umgewandelt worden) erblicken zu müssen glaubt. Aus dem aus dem Morgenlande stammenden Zehnten leitet er zwei Steuern ab: die Grundsteuer und den Zoll. Im gleichen Jahre noch ließ Hüllmann sein „Staatsrecht des Altertum“ im Bachemschen Verlag erscheinen, ein gelehrtes Werk von über 400 Seiten, in dem er die große Uebereinstimmung in den wesentlichen und Grundzügen der Verfassungen aller Staaten des Altertums in beständig vergleichender Darstellung nachweist. Endlich wären hier noch die im Jahre 1818 erschienenen „Beiträge zur Uebersicht der Römisch-deutschen Geschichte, gesammelt von A.B. Mino 1 a 6 , vormaligem Lehrer der Geschichte am Gymnasium zu Bonn“ (vielfach etymologischen Inhalts) zu erwähnen. Am zahlreichsten waren die Verlagswerke, die sich mit der Rechtswissenschaft befaßten. Der preußische Oberland gerichtsrat Zum Bach verwies in seinen „Flüchtigen 6e- dankenüberdasAdressenwesen“die unbequemen Mahner an das königliche Versprechen der Verfassung — die schon zu der Kabinettsorder vom 21. März 1818 mit dem Verbot, Bitt schriften zur Sammlung von Unterschriften im Lande herumzu schicken, Veranlassung gegeben hatten — auf die Geduld, da das Werk nicht leicht zu errichten sei. Derselbe Verfasser ergriff im nächsten Jahre im Bachemschen Verlag in einer Angelegenheit das Wort, die bis tief in das 19. Jahrhundert hinein unselige Wirren nach sich zog: die kirch liche Eheschließung bei gemischten Ehen. In seiner Schrift „Ueber die Ehen zwischen Katholiken und Pro testanten. Historische Beiträge und Bemerkungen“ kam Zum Bach zu dem Schlüsse, es sei Pflicht des Staates, durch ver nunftgemäße Maßregeln den „aus dem aufgezwungenen Gelöbniß entkeimenden sehr verderblichen Folgen ein endliches Ziel zu setzen“. In dieselbe Kerbe hieb das im nächsten Jahre erschienene Verlagswerk „Rechtfertigung der Gemischten Ehen zwischen Katholiken und Protestanten, in statistisch-, kirchlich- und moralischer Hinsicht, von einem katholischen Geistlichen; mit einer Vorrede von Herrn Dr. Leander von Eß, Professor und [kath.] Pfarrer zu Marburg“.