500 Exemplare, wovon im Jahre 1838 laut Ausweis der Verlags bücher noch 368 vorhanden waren. Die Ehre, des Dichters Erstling verlegt zu haben, bezahlte die Firma Bachem mit einem Verlust von 9 Taler, 22 Sgr. und 6 Pfg. Auch durch ein scherzhaftes Büchlein ist die schöne Literatur des Jahres 1822 vertreten: in dem „Aprils-Al man ach. Ein Toilettengeschenk zum Frühlingsanfang 1822 und auch zu andern Zeiten des Jahres anmutig zu lesen“. In dem ungenannten Ver fasser hat wohl niemand einen Juristen vermutet, der gleichzeitig mit der Herausgabe eines schwer wissenschaftlichen Werkes beschäftigt war. Heute darf es gesagt werden, daß der Assessor Aug. Wilh. Heffter, von dem oben schon die Rede gewesen ist, sich den Scherz gestattet hat. 4. Des Gründers Tod 1822. Lambert Bachem. Mitten aus seiner fruchtbringenden Tätigkeit wurde Johann Peter Bachem im Alter von 37 Jahren plötzlich vom Tode abbe rufen. Man fand ihn am 9. Mai 1822 morgens tot an der vom Ladenlokal zur Wohnung führenden Treppe liegen. Ein „Stickfluß infolge einer organischen Herzkrankheit“ hatte seinem Leben ein Ende gemacht. Da er unverheiratet gestorben war, führte sein Bruder Lambert zunächst das Geschäft fort und kaufte es dann von den Erben. Das war für ihn, der, wie schon Seite 7 erwähnt wurde, in Honnef am Rhein einen einträglichen Weinhandel betrieb, eher ein Opfer als sein Wunsch. Die Kölner Verhältnisse waren wenig verlockend; bares Geld war fast nicht vorhanden, das Vermögen steckte in Verlagsrechten und den schon gedruck ten Büchern. Zudem war die Auseinandersetzung mit DuMont noch nicht beendet. Die Rücksicht auf die fünf lebenden Ge schwister und auf fünfzehn unmündige Kinder von zwei ver storbenen Geschwistern, unter denen nach den Umständen keiner in der Lage war das Geschäft fortzuführen, bestimmte ihn endlich zu der Uebernahme. In dem Geschäft war bisher als Gehilfe Friedrich Wilhelm Haltenhof tätig gewesen. Nachdem von der preußischen Regierung diesem und Lambert Bachem am 7. März 1823 auf Grund des Nachweises, daß beide Bittsteller eines unbescholtenen Rufes