49 Bachem gegen Uebernahme von 120 Losen. Mitredakteure waren Dr. F. Marquard aus Berlin, und seit November der noch nicht 30jährige Dr. Eikerling, der nach anfänglich theologischen Studien in der Propaganda in Rom auf der Rückreise nach seiner Heimat Paderborn von Bachem verpflichtet worden war. Mit der Haltung des Blattes war aber der Zentralverwaltungs- Ausschuß des Borromäusvereins (Dieringer, Walter, L. Müller, Reinkens) gar nicht zufrieden. In einer Kundgebung vom 19. Februar 1849, abgedruckt in No. 30 des Monatsblattes des Vereins vom 1. März, rügte er, daß die Zeitung „von den im Programm ausgesprochenen Grundsätzen entschieden abwich“. Zwischen dem Verwaltungsrat des Blattes und seiner Schrift leitung brachen ebenfalls Zwistigkeiten aus, so daß sowohl Mar quard im April 1849, wie auch bald darauf Chezy entlassen wurden. Eikerling war nun tatsächlich Hauptredakteur und Josef Bachem, dem die „technische Leitung der Redaktion“ über tragen worden war, der wirkliche Gerant. Zum Glück fand das Blatt in Prof. Dr. Hermann Müller 34 aus Würzburg, zu jener Zeit Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, einen eifrigen Mitarbeiter. Der geldliche Zusammenbruch des Unternehmens konnte aber nicht aufgehalten werden. Es war nicht möglich gewesen, den ersten geschäftlich unfähigen Geranten Stienen zu einer geordneten Buchführung anzuhalten. Obgleich die Bezieherzahl nach drei Monaten auf 2500 gestiegen war, ergaben sich für die ersten vier Vierteljahre Verluste von 5600, 4600, 4880 und 4795 Taler. Die Hauptversammlung vom 12. September 1849 erklärte die Gesell schaft für aufgelöst; fast das ganze eingezahlte Aktienkapital (von 20310 Taler) war verloren; davon hatten Lambert Bachem 3000 Taler, Josef Bachem und der Kardinal von Geissei je 300 Taler, alle übrigen Aktionäre weniger eingezahlt. b) Die Deutsche Volkshalle. Trotz des geldlichen Mißerfolges war es weniger die Absicht der Gesellschaft der Rheinischen Volkshalle, das Blatt eingehen zu lassen, als sich durch ihre Auflösung von den vertraglichen Verpflichtungen gegen Stienen und Chezy, dessen Vertrag noch bis zum Jahre 1853 lief, zu befreien. Deshalb folgte jener Sitzung vom 12. September 1849 eine Stunde später unter Vorsitz des 100 Jahre J. P. Bachem. 4