Geschäfte von den Schultern des kränklichen 65jährigen Vaters auf die seinen übergegangen; am 29. Mai 1854 hatte Lambert seinem Sohne Prokura erteilt und ihm die Leitung des Geschäftes auch formell überlassen. Noch kein halbes Jahr später, am 10. November 1854, machte eine Lungenentzündung „nach langen rheumatischen Leiden“ seinem Leben ein Ende. Im Tode vorangegangen waren ihm seine Gattin Maria Helene, geborene Wasserfall, am 9. März 1846 und seine Söhne 25 Adolf im Alter von 20 und Karl im Alter von 30 Jahren, so daß er als einzige Erben seinen ältesten Sohn Josef und eine Tochter Emilie hinterließ. Beide Erben zeigten unterm 5. Dezember 1854 an, daß sie das Geschäft unverändert fortsetzen würden und daß Josef Bachem von seiner Schwester zur Leitung bevollmächtigt worden sei. Da der Titel eines Hofbuchhändlers Lambert Bachem nur per sönlich zuerkannt worden war, mußte er fortan fallen gelassen werden. Indes war diese Vereinbarung von nur privater Bedeutung. Zwar hatte der Polizeidirektor Geiger unterm 23. Dezember 1854 die Fortführung des väterlichen Geschäftes zum Zwecke der Nachlaßprüfung einstweilen auf sechs Monate gestattet. Dazu mußte aber ein geprüfter Stellvertreter in Wirksamkeit treten; als solcher wurde zuerst unterm 23. Dezember 1854 der Buchdrucker Johann Aime Mermet ernannt, am 24. Januar 1855 gab die Regierung dieselbe Erlaubnis dem Buchdrucker Jos. Stadler aus Erfurt. Diese sechs Monate benutzte Josef Bachem, um sich auf die Buchhändler- und Buchdruckerprüfungen vorzubereiten. Neben der Unbescholtenheit, Zuverlässigkeit, der allgemeinen Bildung und dem Nachweis der nötigen Mittel zur Ausübung der Gewerbe eines Buchdruckers oder Buchhändlers, die die Gewerbeordnung von 1845 forderte, bestimmte das Preßgesetz vom 12. Mai 1851 in seinem ersten Paragraphen, daß die genannten Gewerbe nur mit Genehmigung der Bezirksregierung ausgeübt werden dürften. Diese wurde aber nur auf Grund eines Befähigungsnachweises erteilt. Die Buchhändlerprüfung, der sich Josef Bachem am 23. März 1855 unterzog und in der er eine Darstellung der Entstehung und Entwicklung des deutschen Buchhandels zu bearbeiten hatte, bestand er mit „sehr gut“. Unterm 16. Juni folgte die Prüfung als Buchdrucker 23 , die sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammensetzte. Die Buchdrucker Peter Schmitz und Adolf Baedeker stellten ihm als theo retische Aufgabe die Ausarbeitung einer „Geschichte der Buchdrucker kunst von ihrem Ursprung bis auf die Gegenwart, nebst Mitteilungen über die neuesten Erfindungen in dieser Kunst“. Die praktische Prüfung,