80 zufügen würde, lâBt sich nicht leugnen, 16 ) Die soeben an- geführten Zahlen beweisen es sonnenklar. Der Emîuhrhandel, Zur Vervollstândigung dieser Untersuchung bedari es einiger Worte über den Handel des Platzes Antwerpen, Seine Bedeutung hinsichllich der Schiffahrt und des Verkehrs wurde bereits ins Licht gestellt, darauf brauchen wir nicht zurück- zukommen. Es ist sicher, daB Stôrungen in der wirtschaftlichen Ord- nung unseres Volkslebens in gleichem MaBstabe aul seine Be- 1G ) Es ist sogar von einem franzôsisch-belgischen Zollverbande die Rede gewesen. Es ist zuweilen nicht ohne Nutzen, die Geschichte zu durchblâttern, wenn man die Zukunft ins Auge falit. Die Idee eines solchen Verbandes ist nicht neu, sie stand 1841 bereits auf dem Programm. Die vom belgischen Parlament ernannte Untersuchungskommission brachte einen ungünstigen Bericht darüber ein. Wir entnehmen demselben. folgende Stellen: ,,Belgien empfindet das dringende Bedürfnis, sich neue Absatzgebiete zu verschaffen, Sb manches Mal hat es sich betrogen gesehen, So manches Mal haben die Handelsinteressen des Auslandes indirekte Wege einge- schlagen, um Belgien irre zu führen und sein Augenmerk von anderen Mitteln, sich Quellen des Handelsaufschwungs zu schaffen, abzulenken! Es ist leicht, eine junge, mit den Schlichcn und Enttâuschungen der Diplomatie nicht vertraute Nation, mit frügerischen Erwartungen zu nâhren. Sie mit der Hoffnung auf einen Handelsverband hinzuhalten, ist sicher ein ausgezeichnetes Mittel, um ihre Anstrengungen zu lâhmen, um ihren Drang nach Handels- und Schiffahrtsunternehmungen niederzuhalten und um der Ausbreitung ihres Handels und ihrer Industrie Hindernisse in den Weg zu legen," ,,Das Gleichgewicht Europas erheischt, da(3 Belgien niemals mit Frankreich vereinigt wird, Letztere Macht übt Druck genug auf die be- nachbarten Staaten aus, sowohl durch die ihr innewohnende Kraft als durch den Ehrgeiz, sich zu vergrôBern, Seit Ludwig XIV. hat sie nicht aufgehôrt, diese zu beunruhigen. Belgien, weit davon, eine politische Ver- einigung mit Frankreich zu suchen, weist eine solche ab. Es beneidet ihm seine Gesetze nicht. Es kann glücklich leben im schirmenden Schatten sciner eigenen Einrichtungen," Die Vorschriften der Regierung an den belgischen Gesandten in Paris, den Grafen Le Hon, waren noch bestimmter in ihren Ausdrücken; wir entnehmen ihnen folgende Stelle: ,,Eine Zollschranke muB zwischen den beiden Lândern bestehen bleiben: das ist eine Bedingung siïie quanon des (Handels-) Vertrages, Eine Zollschranke mu(3 aufrecht erhalten werden aus Gründen national-politischer und moralischer Art, deren Wert Sie wohl einzuschatzen wissen, Zwischen beiden Lândern mul3 ein âuBerliches Zeichen bestehen bleiben, das die Existenz und Unabhângigkeit des belgischen Staates ankündet.''