97 7 Beveland 14 ) gab, nicht aufgehôrt, mit Nachdruck auf die Not- wendigkeit einer Verbesserung der Verbindungswege zwischen Schelde und Rhein hinzuweisen. Die in Deutschland am Rhein ausgeführten Arbeiten haben diese Wasserstrafie mehr und mehr südwarts vordringen lassen; zuerst erreichte sie StraBburg und ElsaB-Lothringen und den Osten Frankreichs, dann die Stadt Basel, wo ein groBer Flufi- hafen gebaut wurde. Seit vier Jahren kônnen Kâhne von 1000't Tragfâhigkeit den Strom in ôstlicher Richtung auf der Grenze zwischen Baden und der Schweiz bis zur Stadt Rhein- feîden hinauffahren. Da die erzielten Ergebnisse in dieser Gegend der Stromschnellen vollkommen befriedigt haben, sind Arbeiten vorauszusehen, die es ermôglichen werden, den Bodensee zu erreichen; man wird dann imstande sein, Güter den Rhein hinauf und hinunterzubringen zwischen Bregenz in Ôsterreich und dem Antwerpener Hafen, d. i. auf einer einzigen Wasserstrafie von 1200 km Lange! Hieraus erklart sich die stetig zunehmende Bedeutung, die der Rhein fur unseren Hafenverkehr haben kônnte, wie auch, dafi man in Anbetracht der Unzulânglichkeit der bestehenden Verbindungswege um ihre Vervollkommnung besorgt war. Die Idee, Antwerpen durch einen Kanal mit dem Rhein zu verbinden, ist ait. Zahlreiche Plane wurden bereits aus- gearbeitet, doch haben die zu überwindenden Schwierigkeiten, die Unkosten, das Hin- und Herschwariken in der Wahl zwischen den Projekten und mehrere andere Umstânde die Lôsung der Frage stets wieder hintenangestellt. Die grôfite Wegkürzung, die das Projekt des geradesten Weges, von Antwerpen nach Uerdingen (zwischen Düsseldorf und Ruhrort) ergâbe, ware 151 km auf die 336 km, welchc die Schiffe gegenwârtig zurücklegen müssen, wenn sie unter Be- M ) Dies trotz der lebhaften Proteste von Seiten Belgiens; Holland, in dessen Intéressé es lag, Belgien nach Môglichkeit in seiner Bewegungs- freiheit zu hemmen, stützte sich auf Art. 9 des niederlândisch-belgischen Vertrages vom 19. April 1839, dessen § 8 folgende Bestimmung enthalt: „Wenn natürliche Ereignisse oder Kunstbauten spaterhin Schiffahrts- straBen, die im gegenwartigen Artikel angedeutet sind, unbrauchbàr machen sollten, wird die niederlândische Regierung der belgischen Schiff- fahrt, andere Wege, die ebenso sicher und ebenso gut und bequem sind, als Ersatz für die genannten unbrauchbar gewordenen Schiffahrtswege anweisen,"