112 das sich inzwîschen bereichert bat, wohingegen imsere Staal schuld auf nahezu 7 Milliarden angeschwollen ist, den Hafi von Rotterdam, verbessert seine technische Ausrüstung in', verwirklicht auf allen Gebieten die zweckdienlichsten wii schaftlichen Bedingungen, wodurch es unsere Kundschaft < sich reiBen kann. Und angesichts dieser Sachlage stellt me uns ProhibitivmaBregeln vor, die unseren ganzen Handel m Deutschland zugrunde richten müssen, Was tun wir, um ui gegen derartige gefahrvolle Môglichkeiten zu schützen? Welcl MaBregeln haben die Interessenten ergriffen, um unseï maritime Lage zu wahren? Das sind furchtbar ernste Fragei deren Beantwortung wir jenen überlassen, auf deren Schulter mit der Pflicht der Fürsorge und des Eingreifens die Veran wortlichkeit lastet, Vor kurzem lasen wir in einem der ersten Schiffahrü blatter Englands, in „Fairplay", daB der Antwerpener Hafei Deutschlands Weinberg Naboths, nur unter der Bedingung a Belgien zurückgegeben werden darf, daB es Deutschland ail Handelsvorteile, die es dort genoB, in dem MaBe entzieht, il welchem man dies für nôtig erachten würde: „Germany , . Antwerp was her Naboth's vineyard, and that port, of course! has to be restored to Belgium with such restrictions agains German trading facilities as may be deemed expédient,” 2 ) Wir lesen in der Bibel, daB Naboth auf den Fluren Jezraeh einen Weinberg besaB, der an den Palast Achabs, des Kônig; von Israël, stieB, Ein Angebot des letzteren, ihm sein Eigen tum abzukaufen, schlug Naboth mit der Begründung aus, dal das mosaische Gesetz jegliche VerauBerung von Matrimonial- giitern verbiete, Um die Grille ihres Ehegatten zu befriedigen bestach die Kônigin Jezabel zwei falsche Zeugen, die Naboth der Gotteslâsterung beschuldigten und zu Tode brachten, Môge ,,Fairplay“ es uns nicht für ungut nehmen, aber der heiBersehnte Weinberg gehôrt bis jetzt noch der Stadt Ant- werpen; laBt uns ihn bewahren, bebauen und ausnutzen in voiler und ganzer Unabhângigkeit, und laBt uns den Achabs und Jezabels mifitrauen! E n d e. 2 ) Fairplay, Nummer vom 4, Januar 1917.