53 unterbricht ihn mit der Bemerkung, unter gebildeten Leuten sei es üblich, daß man sich begrüße, wenn man zu jemandem ins Zimmer trete, und er sei berechtigt, diese Höflichkeit vom Direktor zu verlangen. Das war dem Herrn Direktor zu viel. Wütend geht er auf Lassalle zu, drängt ihn ans Fenster zurück und schreit mit möglichst lauter Stimme und unter Begleitung von Gestikulationen sämtlicher Gliedmaßen: .Hören Sie- Sie sind hier mein Gefangener und weiter nichts, Sie haben sich der Hausordnung zu fügen, und wenn Ihnen daö nicht beliebt, so werde ich Sie ins Cachot werfen lassen, und es kann Ihnen noch Ärgeres passieren!' Hierauf wurde Lassalle ebenfalls heftig und erklärte dem Direktor, er habe kein Recht, ihn nach der Haus ordnung zu bestrafen, da er Untersuchungsgefangener sei; das laute Schreien nütze nichts und beweise nichts; wenn dies Haus auch ein Gefängnis sei, so sei hier doch sein Zimmer, und wenn der Direktor (mit dem Finger zeigend) hier bei ihm eintrete, so habe er ihn zu grüßen. Jetzt verlor der Direktor alle Besinnung. Er rückte Lassalle dicht auf den Leib, holte weit mit ausgestrecktem Arm aus und schrie: .Gestikulieren Sie nicht mit Ihrem Finger, oder ich schlage Ihnen gleich mit eigner Hand eine ins Gesicht, daß...' Lassalle forderte sofort den Jnstruktionsrichter zum Zeugen für diese unerhörte Mißhandlung auf und stellte sich unter seinen Schutz. Der Jnstruktionsrichter suchte nun den Direktor zu besänftigen, was aber erst gelang, nachdem derselbe die Drohung mit Ohrfeigen noch mehrere Male wiederholt hatte.