83 Eine Verteidigungsrede über die Wissenschaft und die Arbeiter vor dem Berliner Kriminalgericht gegen die Anklage, die besitzlosen Klassen zum Haß und zur Verachtung gegen die Besitzenden öffentlich angereizt zu haben. (16. Januar 1863) Meine Herren Präsident und Räte! Ich muß damit beginnen, Ihre Nachsicht in Anspruch zu nehmen. Meine Verteidigung wird eine eingehende sein. Sie wird eben deshalb eine nicht gerade kurze sein müssen. Aber ich halte mich hiezu berechtigt, einmal durch die Höhe des Strafmaßes, mit welchem mich der § 100 des Strafgesetzbuchs bedroht, ein Strafinaß, das in seinem Maximum nicht weniger als zwei Jahre Ge fängnis beträgt, zweitens aber und besonders dadurch, daß es sich heute um noch etwas ganz anderes handelt, als um eine Strafe und um einen Mann! Erlauben Sie, daß ich sofort die Debatte aus dem Be reiche gewöhnlicher Prozeßroutine auf die Höhe und zu der Würde erhebe, welche ihr zukommen. Die Anklage, die gegen mich erhoben worden ist, ist ein schlimmes und trauriges Zeichen der gegenwärtigen Lage der Dinge. Sie verletzt nicht nur die gewöhnlichen Gesetze; sie bildet sogar... (Der Staatsanwalt erhebt sich protestierend)