84 Präsident: Ich will den Angeklagten unterbrechen, da er sich einen durchaus unstatthaften Vorwurf gegen die königliche Staatsanwaltschaft erlaubt. In solcher Weise dürfen Sie nicht weitersprechen. Angeklagter: Ich muß mich beziehen auf eine Ge setzesstelle, Herr Präsident, auf einen Artikel der Ver fassungsurkunde. Präsident: Dann möchte ich doch dem Angeklagten raten, sich etwas anders auszudrücken. Der Angeklagte hat sich auf den bestimmten Vorwurf, der ihm gemacht ist, also im vorliegenden Falle darauf zu beschränken, zu erörtern, ob er den öffentlichen. Frieden in der ihm zur Last gelegten Weise gefährdet habe oder nicht. Was soll hier eine Verletzung der Verfassung? Aiugeklagter: Im Gegenteil, Herr Präsident, ich behaupte ja eben — lassen Sie mir nur Raum, um wenige Sätze zu sagen; Sie werden dann sehen, wie relevant es ist! —, daß ich gar nicht dieses Vergehens überhaupt angeklagt werden darf, weil mich vor allem die Verfassung, und diese schon ganz allein, schützen müßte. Ich kann doch nicht voraus wissen, welche Erwägung allein zu meiner Entlastung ausreicht und welche überflüssig wäre! In der besonderen Ent wicklung der Gedanken und Sätze meiner Ver teidigung muß ich doch frei sein, sonst will ich lieber schweigend und mit über die Brust gekreuzten Armen mein Schicksal über mich ergehen lassen! (Der Angeklagte setzt sich nieder. Große Bewegung unter den Anwesenden. Jetzt erhebt sich der Verteidiger) Verteidiger: Ich spreche n eine Ansicht dahin aus, daß ein Angeklagter berechtigt ist, zu seiner Verteidigung