90 ihnen vorgehende, sich auf ein göttliches Recht stützende Kraft sei. Wir sind gewohnt, meine Herren, auf das Mittelalter vornehm als auf eine Zeit der Nacht und Barbarei herab zublicken. Aber in vielen Stücken mit hohem Unrecht, und in keiner Hinsicht mit größerem Unrecht, als in bezug auf das damals durch die wiederholtesten und solennesten Fälle anerkannte Recht der Wissenschaft, ohne alle Rück sicht und gegen König und Papst ihre feierliche Stimme zu erheben. Meine Herren, im Februar 1412 erlaubt sich die Uni versität von Paris, welche keineswegs irgendwie mit der Finanzverwaltung des Landes oder mit ihrer Kon trolle betraut war, eine Adresse an den König von Frankreich, Karl VI., zu richten, wie sie selbst sagt: „pour la chose publique de vostre royaume“, „für die öffent liche Sache des Königreiches", in der sie ganz besonders die Finanzverwaltung des Landes, dann aber auch alle andern Zweige der Verwaltung der schärfsten Kritik unterwirft, das vernichtendste Verdamnmngsurteil dar über auöspricht. Und zu welcher ganz andern Kühnheit der Sprache und der Forderungen, als die ist, zu der sich unser Abgeordnetenhaus erhoben hat oder erheben würde, schwingt sich in dieser Usmoustranee die Pariser Universität empor! Sie weist dem Könige nach, daß die Staatseinkünfte nicht nach ihrer Bestimniung verwendet würden, und schließt diese Nachweisungen nnt dem peremtorischen Ausruf: „Item und man muß wissen, wo dieses Geld geblieben ist." Sie schildert ihm seine gesamte Finanz-