96 gemacht waren, auch vor dem Drucke dieser die Würde und Freiheit der Wissenschaft bewahren wollte. Nach irgendeinem äußern Kriterium der Wissenschaftlichkeit eines Buches haschend, suchte man ein solches, wie un geschickt die getroffene Wahl auch war, in dem äußern Umfang eines Werkes und verordnete: Bücher über zwanzig Bogen sind zensurfrei. Diese mehr als fünfhundertjährigen Traditionen, dieser Satz, der lange, ehe er Gesetz war, durch Praxis und Usus bei allen modernen Nationen in Geltung war, diese uralte Überlieferung des geistigen Lebensprozesses der germanischen Nationen ist es, welche die Gesellschaft endlich im Artikel 20 der Verfassung zusammenfaßt, jedem spätern Gesetzgeber selbst als Norni zurufend: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei." Ist frei ohne Schranken, frei ohne Grenze, frei ohne Riegel! Alles hat in gesetzlichen Zuständen seine Grenze; jede Macht, jede Funktion, jede Befugnis. Das einzige, was selber grenzenlos und unendlich, auch in grenzenloser und unendlicher Freiheit wie die Sonne im Äther über allen festen Zuständen schweben soll, das ist das Sonnenauge theoretischer Erkenntnis! Frei soll sie sein, selbst bis zum Mißbrauch frei! Denn wenn selbst bei der Wissenschaft und ihrer Lehre von einem Mißbrauche die Rede sein könnte — was aus das allerernsthafteste bestritten werden kann, meine Herren —, hier wäre der Punkt, wo die Verhütung des Mißbrauchs in einem Fall die Segnungen des Ge brauchs in Millionen Fällen verhindern könnte. Wenn irgendwelche Staatsinstitutionen, wenn irgendwelche Klasseneinrichtungen gegen die Wissenschaft geschützt