98 Wir haben in Preußen, meine Herren, seit 1848, seit 1850 Hartes und Schweres getragen, und müde und wund vom Tragen sind unsre Schultern! Aber selbst unter Manteuffel-Westphalen und bis auf den heutigen Tag ist uns dies eine erspart geblieben, eine wissenschaftliche Lehre unter Anklage gestellt zu sehen. Angriffe der schärfsten Natur, Angriffe, die an und für sich auf das leichteste hätten strafrechtlicher Verfol gung ausgesetzt werden können, sie blieben unverfolgt, wenn sie in einen: wissenschaftlichen Werke, wenn sie als wissenschaftliche Lehre auftraten. Ich bin selbst in der Lage, hievon Zeugnis ablegen zu können. Vor nicht ganz zwei Jahren veröffentlichte ich ein Werk, in welchem eö mir vielleicht gelungen ist, Ihre eigene Wissenschaft, meine Herren, die Wissenschaft, aus welcher die Rechtsprechung herfließt, einige Fort schritte machen zu lassen, mein System der erworbenen Rechte. Ich sage in demselben (Band I, Seite 238): „Die Wissenschaft, deren erste Pflicht schärfstes Denken ist, kann deshalb auch gar nicht auf das Recht verzichten, die Schärfe der Begriffsbestimmungen in der ihr allein entsprechenden Schärfe und Bestimmtheit der Aus drücke niederzulegen." Und hierauf gestützt, trete ich in dem Werke den Nachweis an, daß die preußische Agrargesetzgebung seit 1850 nichts anderes sei, als — ich bediene mich dort wörtlich dieser Worte — ein widerrechtlich und wider das eigene RechtS- bewußtsein am armen Manne zugunsten der reichen Grundaristokratie begangener Raub!