Wie leicht wäre es gewesen, in diesen Worten, wenn sie anderwärts gestanden hätten, öffentliche Schmähung der Einrichtungen des Staats oder Anreizung zu Haß und Ver achtung gegen die Anordnungen der Obrigkeit zu finden! Aber sie standen in einem wissenschaftlichen Werk, sie waren ein Resultat sorgfältig ausgeführter wissen schaftlicher Lehre — und so blieben sie unverfolgt! Aber freilich, das war noch vor zwei Jahren! Der Anklage, welche gegen mich erhoben wird, schleu dere ich meinerseits die Anklage entgegen, durch den heutigen Tag über Preußen die Schmach gebracht zu haben, daß zum ersten Male, seitdem dieser Staat besteht, die Lehre der Wissenschaft vor das Forum des Straf rechts gezogen wird! Präsident: Ich muß Sie wegen dieser Ausdrucks weise zur Ordnung rufen. Kein preußischer Richter kann es dulden, daß in dieser Weise eine Verteidigung geführt wird. Ich werde Ihnen das Wort entziehen und es Ihrem Verteidiger übertragen. Angeklagter: Das werden Sie nicht, Herr Präsi dent! Wenn Sie mir das Wort entziehen, so werde ich der Gewalt weichend mit meinem Verteidiger den Saal verlassen. Aber die Verteidigung wird frei sein oder gar nicht! Staatsanwalt: Ich bitte, wenigstens protokollarisch von diesen Ausdrücken Akt zu nehmen. Lassalle (fortfahrend): Oder was wird mir der Staatsanwalt antworten, wenn er in tbosi meine Aus führungen zugeben, wenn er anerkennen muß, die Wissenschaft und ihre Lehre sei frei, und also frei von jeder strafrechtlichen Beschränkung? 4' 99