106 und dritten Weltperiode angebrochen, die durch da« von ihr proklamierte allgemeine gleiche Wahlrecht jedem ohne alle Rücksicht auf irgendwelche Besitzverhältnisse einen gleichmäßigen Anteil an der Herrschaft über den Staat, an der Bestimmung de« Staatswillens und de« Staatszweckes sichert und somit die weder an die Be« dingung des Grundbesitzes noch des Kapitalbesitzes ge bundene freie Arbeit als das herrschende Prinzip der Gesellschaft einsetzt. Ich entwickle nun den Unterschied in der sittlichen Idee der Bourgeoisie und der sittlichen Idee des Arbeiter standes und ferner den sich hieraus wieder ergebenden Unterschied in der Auffassung des Staatszweckes in beiden Klassen. Wenn die Adelsidee die Geltung de« Individuums an eine bestimmte natürliche Abstammung und gesellschaftliche Lage band, so ist es die sittliche Idee der Bourgeoisie, daß jede solche rechtliche' Beschränkung ein Unrecht sei, das Individuum vielmehr gelten müsse rein als solches, und ihm nichts anderes als die ungehin derte Selbstbetätigung seiner Kräfte als einzelner zu garan tieren sei. Wären wir nun, sage ich, alle von Natur gleich reich, gleich gescheit, gleich gebildet, so möchte diese sitt liche Idee eine ausreichende sein. Da aber diese Gleich heit nicht stattfinde noch stattfinden könne, da wir nicht als Individuen schlechtweg, sondern mit bestimmten Unterschieden des Besitzes und der Anlagen in die Welt treten, die dann auch wieder entscheidend werden über die Unterschiede der Bildung, so sei diese sittliche Idee noch keine ausreichende. Denn wäre nun dennoch in der Gesellschaft nichts zu garantieren als die ungehinderte Selbstbetätigung des Individuums, so müsse da« in