88 YI. Die Lehre des Buddha. im ganzen also zehn. In dem Sigälovädasutta des Dighanikäya wird ein Kodex der Sittlichkeit aufgestellt, der kaum eine Lücke aus weist. Von diesem Sutta hat Childers schon mit Recht bemerkt, daß es uns nicht eine „gefrorene Welt des Buddhismus" bietet, sondern daß es voll ist von dem Enthusiasmus der Menschlichkeit. Das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, Lehrer und Schüler, Mann und Frau, Herrn und Diener, zwischen Freunden, Laien und Mönchen wird in klarer Weise auseinandergesetzt, die gegen seitigen Pflichten genau vorgezeichnet. Von Eltern und Kindern z. B. wird dort gesagt: „In fünffacher Art soll ein Sohn für seine Eltern sorgen. Er soll sagen: „Ich will sie ernähren, wie sie mich ernährt haben; ich will für sie die Arbeit tun; ich will mein Geschlecht fortpflanzen; ich will mein Erbe antreten; ich will ihnen, wenn sie gestorben sind, Ehren erweisen." In fünffacher Art zeigen die Eltern ihre Liebe zu ihrem Sohn: sie halten ihn von der Sünde ab, unterweisen ihn in der Tugend, lassen ihn etwas Tüchtiges lernen, verschaffen ihm eine passende Frau und übergeben ihm seinerzeit ein Erbe." Von Herrn nnd Dienern heißt es: „In fünffacher Art soll ein Herr für seine Diener sorgen. Er soll ihnen Arbeit nach ihren Kräften zuweisen, ihnen Nahrung und Lohn geben, sie pflegen, wenn sie krank sind, sie an außergewöhn lichen Genüssen teilnehmen lassen und zur rechten Zeit ihnen Er holung gewähren. In fünffacher Art bezeigen sie ihm ihre Liebe. Sie stehen früher auf als er und gehen später als er zu Bett, sind zu frieden mit dem, was ihnen gegeben wird, tun ihre Arbeit gut und reden von ihrem Herrn Gutes." Das Sutta schließt: „Frei gebigkeit, freundliche Rede, wohlwollendes Benehmen, Selbstlosig keit gegen alle Wesen, überall, wie es sich gehört, diese Eigen schaften sind für die Welt, was die Nabe für das Rad ist. Wären diese Eigenschaften nicht vorhanden, so würden weder Mutter noch Vater von den Kindern Ehre und Achtung erhalten. Und weil Kluge diese Eigenschaften pflegen, deswegen gedeihen sie und werden gelobt." Die erste Stufe des Heilsweges, der rechte Glaube, war die un erläßliche Bedingung für jeden, der überhaupt den Heilsweg be schreiten wollte. Die nächsten fünf Stufen: rechtes Sichentschließen, rechtes Wort, rechte Tat, rechtes Leben, rechtes Sichbemühen, um fassen die in den fünf Geboten den Laien vorgeschriebenen Pflichten, besonders auch die Pflichten gegen den Nächsten. Die beiden letzten Stufen: rechtes Gedenken und rechtes Sichversenken haben es, wie