2.  Katasteramtliche  Pläne;
3.  Auszüge  aus  der  Grundsteuer-Mutterrolle  ;
4.  Auszüge  aus  der  Gebäudesteuer-Rolle;
5.  Bauzeichnungen  und  Baubeschreibungen;
6.  Versicherungs-Nachweise;
7.  Neueste  Miets-  bezw.  Pachtverträge.
Bei  Rentengrundstücken  wird  die  Taxe  aus  dem  Wert
der  Fläche,  der  Baulichkeit  (Feuerversicherungswert)  und
dem  Ertrage  zusammengestellt.  Der  Bodenwert  ist  nach
Quadratmetern  oder  Quadratruten  zu  schätzen,  der  Bauwert ­
  nach  Quadratmetern  der  bebauten  Fläche  oder
Kubikmetern  des  umbauten  Raumes  zu  berechnen.  Hierbei ­
  sind  die  ortsüblichen  Preise,  unter  Berücksichtigung
der  stattgehabten  Abnutzung,  zugrunde  zu  legen.  Die
Ermittelung  des  Ertrags  wertes  erfolgt,  indem  man  von
dem  Brutto-Mietsertrage  sämtliche  Abgaben  und  Lasten
abzieht  und  den  so  erhaltenen  Netto-Mietsertrag  kapitalisiert. ­
  Die  halbe  Summe  des  Boden-,  Bau-  und  Ertragswertes ­
  stellt  den  Grundstückswert  dar.  Betrachten
lies  an  einem  Beispiel:
Bodenwert  60  Quadratruten ­
  ....  à  1100  M  66000  M
Bauwert  468  qm  à  300M
=  140400  M
Zuschlag  für  Balkon
und  Hofpflaster  .  .  6500  M  146900  M
Netto-Mietsertrag  .  .  12650  M
à  4,5  ®/o  kapitalisiert  281100  M
494000  M
Davon  =  247000  M
Grundstückswert
Für  die  deutschen  Hypothekenbanken  schreibt  §  12
des  Reichs-Hypothekenbankgesetzes  vor:  ,,Der  bei  der
Beleihung  angenommene  Wert  des  Grundstückes  darf
den  durch  sorgfältige  Ermittelung  festgestellten  Verkaufswert ­
  nicht  übersteigen.  Bei  der  Feststellung  dieses  Wertes

wir  (

H