Betrachten  wir  dies  an  einem  Beispiel.  Ein  Haus  soll
12000  M  Mieten  bringen.  Es  sei  belastet  mit  120000  M
zur  1.  Stelle  (/ii)  à  4  %  (pi)  und  35000  M  zur  2,  Stelle
(hg)  à  4^/2  ®/o  (p-j)-  Der  Unkostenfaktor  (u)  sei  20  Also:
6  w  =  80  X  12000  =  960000  M
+  120000  X  (5  —  4)  =  120000  „
+  36000  X  (5  -41/2)  =  18000  „
1098000  M
w  (Wert  des  Hauses)  =  Ve  —  183000  M.
Machen  wir  die  Probe:
120000  M  à  4  0/0=  4800  M
36000  „  à  41/2  ®/o=  1620  „
27  000  M  (einschl,  Stpl.  usw.)  à  5  =  1350  „
20®lo  Unkosten  =  2400  ,,
10170  M
Mieten  12000  ,,
1830  M
=  1%  von  183  000  M.
Durch  Leerstehen  von  Wohnungen  und  Läden,  durch
Herabgehen  des  Mietspreises  kann  der  Eigentümer,  der
nur  geringe  Anzahlung  geleistet  hat,  bald  in  eine  derartige ­
  Lage  kommen,  daß  er  nicht  mehr  imstande  ist,  die
Hypothekenzinsen  zu  zahlen,  und  —  das  Grundstück  wird
subhastiert.  Der  Vorbesitzer  erhält  das  Grundstück  wieder
und  hat  die  Anzahlung  ,,verdient“.
Um  den  Wert  des  Grundstückes  dem  zukünftigen  Erwerber ­
  recht  hoch  erscheinen  zu  lassen,  werden  mitunter ­
  bald  nach  Fertigstellung  des  Baues  sog.  Gefälligkeits-Hypotheken ­
  eingetragen  —  in  Fachkreisen  Schornsteinhypotheken ­
  genannt—,  für  die  niemals  Zahlung  erfolgt
  ist.  Wenn  bei  einer  Subhastation  diese  Hypotheken
ausfallen,  so  erleidet  derjenige,  für  den  sie  eingetragen
sind,  gar  keinen  Verlust,  da  er  ja  nichts  dafür  gezahlt ­
  hat.
Kommt  das  Grundstück  zur  Subhastation,  so  fordert
der  Richter  zum  Gebot  auf.  Dieses  muß,  nach  §  44  des
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