Gesetzes  über  die  Zwangsversteigerung  so  hoch  sein,
daß  dadurch  die  dem  Ansprüche  des  Gläubigers  vorangehenden ­
  Rechte  sowie  die  aus  dem  Versteigerungserlös
zu  entnehmenden  Kosten  des  Verfahrens  gedeckt  werden ­
  (s.  S.  8).
Der  Hypothek  en  gläubiger  pflegt  nun,  um  Kosten  zu
sparen,  nur  soweit  zu  bieten,  als  er  von  anderer  Seite
in  die  Höhe  getrieben  wird.  Wegen  dieses  Ausfalles
bleibt  der  Subhastat  dem  Hypothekengläubiger  weiter
verhaftet.  Sofern  die  Ausfallforderung  des  Hypothekengläubigers ­
  nicht  Untergängen  ist,  bereichert  sich  dieser
ungerechtfertigt.  Um  denjenigen,  dem  das  Grundstück
subhastiert  wurde,  von  einer  tatsächlich  gar  nicht  bestehenden ­
  S  chuldenlast  zu  befreien,  sind  schon  mehrfach
Vorschläge  gemacht  worden  —  u.  a,  auch  auf  dem  deutschen ­
  Juristentage  von  1910  —,  leider  aber  ohne  Erfolg.
•  5.  Geschäftsbeteiligung.
Die  Beteiligung  an  Geschäften  wird,  wenn  Branchekenntnisse ­
  fehlen  und  dadurch  eine  dauernde  Mitarbeit
und  Kontrolle  ausgeschlossen  ist,  sich  nur  unter  ganz
besonderen  Umständen  empfehlen.  In  Aussicht  gestellte
hohe  Gewinne  und  der  Glaube  an  das  Versprechen  ,,Risiko ­
  gänzlich  ausgeschlossen“  haben  schon  manchen  um
sein  sauer  erworbenes  Hab  und  Gut  gebracht.  Allergrößte
Vorsicht  und  Anhören  mehrerer  Sachverständiger,  insbesondere ­
  auch  über  den  Leumund  des  Kompagnons,
Gesellschafters  usw,,  ist  vor  Eingehen  diesbezüglicher
Verträge  unbedingt  erforderlich.  Betrachten  wir  nun  kurz
die  einzelnen  Gesellschaftsformen:*)
a.  Die  stille  Gesellschaft.  Sie  ist  vorhanden,  wenn
sich  jemand  an  dem  Handelsgewerbe,  das  ein  anderer  betreibt, ­
  mit  einer  Vermögenseinlage  beteiligt.  Diese  ist  so
zu  leisten,  daß  sie  in  das  Vermögen  des  Geschäftsin-*)
  Ausführliches  darüber  siehe  im  Buch  des  Kaufmanns.
3.  Aufl.  Leipzig  1909.  S.  149  ff.  und  995  ff.  und  in  meiner  Schrift
Grundzüge  der  Nationalökonomie,  Leipzig  1908.
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