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1.  Deutsche  Fonds,
a.  Staatsanleihen.
Unter  dem  Sammelnamen  „Deutsche  Fonds“  (abgeleitet ­
  von  fundus  =  fundierte  Anleihe)  nennt  der  amtliche
Kurszettel  an  erster  Stelle  die  Anleihen  des  Deutschen
Reichs  und  seiner  Bundesstaaten.  Was  die  Sicherheit  anbelangt, ­
  so  bestehen  keinerlei  Bedenken.
Das  Deutsche  Reich  hat  Einnahmen  aus  Zöllen  und
Verbrauchssteuern,  aus  der  Post-  und  Telegraphen  Verwaltung, ­
  aus  der  Reichsbank  usw.  Reichen  diese  Einnahmen ­
  nicht  aus,  so  werden  von  den  Gliederstaaten
Matrikularbeitrage  erhoben.  So  lange  ein  Deutsches
Reich  besteht,  wird  es  nach  menschlicher  Voraussicht
seine  Verpflichtungen  —  die  verzinsliche  Schuld  betrug
1910  rund  4,4  Milliarden  M  —  getreu  erfüllen.  Für  die
Schulden  der  Einzelstaaten  haften  neben  der  Steuerkraft ­
  der  Bürger  die  Einnahmen  aus  den  Staatsbahnen,
Domänen,  Forsten,  Bergwerken  usw.
So  sicher  die  Anleihen  auch  sind,  so  falsch  haben
doch  diejenigen  gehandelt,  die  ihr  ganzes  Vermögen  oder
einen  erhebhchen  Teil  darin  angelegt  haben.  Aus  verschiedenen ­
  Gründen,  hauptsächlich  aber  infolge  der
starken  Schuldenvermehrung  und  der  Verteurung  der
Lebenshaltung,  die  Viele  dazu  veranlaßt  hat,  höher  verzinsliche ­
  Effekten  zu  kaufen,  haben  diese  Anleihen  einen
erheblichen  Kurssturz  zu  erleiden  gehabt.  Wer  z.  B.
vor  5  Jahren  sein  Geld  in  Anleihen  des  Reichs  und  der
Bundesstaaten  angelegt  und  sie  jetzt  verkauft  hat,  erzielte,
unter  Berücksichtigung  des  Kurs  Verlustes,  nur  etwa
Zinsen  von  seinem  Gelde.
Hieraus  wolle  man  die  Lehre  ziehen  :  Nicht  sein
ganzes  Vermögen  in  einer  einzigen  Effekten-23
