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Die  Landschaften  sind  eine  Schöpfung  Friedrich  des
Großen.  Als  nach  Beendigung  des  siebenjährigen  Krieges
die  schlesischen  Rittergutsbesitzer  unter  den  Folgen  der
Verwüstungen  sehr  zu  leiden  hatten  und  den  zum  Aufbau
der  Wohn-  und  Wirtschaftsgebäude  und  zur  Auschaffung
von  Vieh  benötigten  Kredit  überhaupt  nicht  oder  nur
unter  großen  Opfern  erhalten  konnten,  regte  der  Berliner
Kaufmann  Bühring  an,  der  Kreditnot  durch  Errichtung
von  genossenschaftlichen  Kreditinstituten  zu
steuern.  Nicht  nur  der  Gutsbesitzer,  der  das  Darlehen
erhält,  sondern  sämtliche  zur  Ritterschaft  gehörige  Besitzer ­
  von  Gütern  sollten  solidarisch  für  die  Verbindlichkeiten ­
  haften.  Friedrich  der  Große  beauftragte  den
späteren  Großkanzler  von  C  arm  er  den  Plan  auszuführen,
und  so  entstand  im  Jahre  1770  die  Schlesische  Landschaft.
Ihre  Erfolge  waren  derart,  daß  in  den  andern  Provinzen
ebenfalls  solche  Institute  errichtet  wurden.  Auch  in
einigen  anderen  Bundesstaaten  finden  wir  heute  Pfandbriefinstitute ­
  gleicher  Art.
Die  Landschaften  gewähren  ihren  Angehörigen  gegen
hypothekarische  Verpfändung  von  Grundstücken  amortisable ­
  Darlehen,  und  zwar  nicht  in  barem  Gelde  sondern
in  Pfandbriefen,  die  der  Darlehensnehmer  veräußern  muß.
Außer  den  Zinsen  und  der  Amortisationsquote,  die  in
der  Regel  '|2®|o  beträgt,  wird  meist  noch  ein  Beitrag  zu
den  Verwaltungskosten,  der  sog.  Quittungsgroschen  erhoben. ­

Da  die  Kreditgewährung  auf  Grund  vorsichtiger  Taxen
durch  ortskundige  Landwirte  erfolgt,  sind  die  Landschaften ­
  bisher  vor  größeren  Verlusten  verschont  geblieben. ­
  Bei  den  älteren  Pfandbriefen  besteht  vielfach
noch  eine  solidarische  Haftung  (Generalgarantie)  sämtlicher ­
  Gutsbesitzer  der  Provinz.
Die  Rückzahlung  der  Pfandbriefe  erfolgt  mittelst  Auslosung ­
  oder  freihändigen  Rückkaufs  seitens  der  Landschaft,
f.  Inländische  Prämien-  und  Losanleihen.
Seit  dem  Ende  des  18.  Jahrhunderts  entstanden  Staats-