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anleihen,  die  überhaupt  keine  Zinsen  brachten  oder  niedrigere ­
  als  die  sonst  landesüblichen.  Die  ersparten  Zinsen
wurden  zu  Gewinnen  verwendet-  Gewinn-  und  Nennbetrag ­
  zusammen  wird  Prämie  genannt,  daher  der  Name
Los-,  Lotterie-  oder  Prämienanleihe.
Die  Losanleihe  ist  entweder  in  eine  bestimmte  Anzahl
von  Stücken,  die  mit  fortlaufenden  Nummern  versehen
sind,  oder  in  Serien  geteilt,  deren  jede  10  bis  100
Nummern  enthält  In  diesem  Falle  findet  zuerst  eine  Auslosung ­
  der  Serien  (Serienziehung)  statt,  der  an  einem
späteren  Termin  die  Auslosung  der  Gewinne  (Gewinnziehung) ­
  folgt,  an  der  diejenigen  Lose  teilnehmen,  deren
Serien  vorher  gezogen  worden  sind.  Jedes  Los  muh
mindestens  mit  seinem  Nennbeträge  (nicht  mit  seinem
Kurswert)  herauskommen.
Lose  und  Prämienanleihen,  die  in  der  Serie  gezogen
worden  sind  (Serienlose),  gelangen  mitunter  bis  zu  der
Ziehung,  die  über  den  ihnen  zufallenden  Gewinn  entscheidet, ­
  in  den  Handel.
Der  Kurs  der  Losanleihen  ist  in  den  letzten  Jahrzehnten
fast  stetig  gestiegen;  einmal  deshalb,  weil  der  kleinste  Treffer
(Niete)  bei  den  meisten  Losanleihen  von  Jahr  zu  Jahr  größer
wird,  dann  aber,  weil  die  Zahl  der  noch  vorhandenen
Prämienanleihen  dauernd  abnimmt.  Das  Reichsgesetz  vom
8.  Juni  1871,  betreffend  die  „Inhaberpapiere  mit  Prämien“,
bestimmt  nämlich,  daß  neue  Lotterieanleihen  nur  auf  Grund
eines  Reichsgesetzes  und  nur  zum  Zwecke  einer  Anleihe  des
Deutschen  Reiches  oder  eines  Bundesstaates  ausgegeben,  ferner
daß  von  ausländischen  Losen  nur  diejenigen  Stücke  gehandelt ­
  werden  dürfen,  die  vor  dem  1.  Mai  1871  emittiert
und  bis  zum  15.  März  1872  mit  dem  deutschen  Reichsstempel
versehen  worden  sind.
g.Garantierte  Anteile  und  Obligationen  deutscher
Kolonial  gesell  Schaft  en.
Es  sind  dies  Anteile  von  3  Gesellschaften,  deren  Zinsen ­
  vom  Reich  garantiert,  bzw.  sichergestellt  sind,  und
denen  daher  die  Mündelsicherheit  verliehen  ist.