zu  dem  betr.  Staate,  der  mitunter  Garantie  für  das  Zinserträgnis ­
  leistet,  betrachten.  Bei  Verstaatlichung  zahlreicher ­
  Bahnen  haben  die  Aktionäre  große  Einbuße  erlitten, ­
  indem  der  Rückkaufswert  erheblich  hinter  dem
Tageskurse  der  Aktien  zurückgeblieben  war.
Einige  der  ausländischen  Eisenbahnaktien  sind  beliebte
Spekulationspapiere  des  Ultimohandels:  Lombarden  (Österreichische ­
  Südbahn),  die  Luxemburger  Prince  Henri-Bahn,
die  Gotthardbahn,  die  Italienische  Meridionalbahn,  die
Warschau-Wiener-Bahn  u.  a.
7.  Deutsche  Eisenbahn-Obligationen.
Von  12  deutschen  Eisenbahngesellschaften  werden  die
Obligationen,  von  denen  aber  nur  verhältnismäßig  kleine
Summen  vorhanden  sind,  gehandelt.
8.  Deutsche  Klein-  und  Straßenbahn-Obligationen.
Der  Kurs  dieser  Obligationen  ist  nicht  nur  von  der
allgemeinen  Lage  des  Geldmarktes  und  der  Börse  abhängig, ­
  sondern  auch  von  dem  Ertrage  und  der  Sicherheit ­
  des  Unternehmens.
9.  Ausländische  Eisenbahn-Obhgationen
(Prioritäten).
Der  Name  Priorität  besagt,  daß  ihr  Inhaber  ein  Vorzugsrecht ­
  genießt,  und  zwar  vor  den  Aktionären;  vor
den  anderen  Gläubigem  geschieht  dies  nur  dann,  wenn
eine  spezielle  Verpfändung  stattgefunden  hat.
Eine  doppelte  Sicherheit  besteht  bei  denjenigen  Eisenbahnobligationen, ­
  für  die  der  Staat  die  Garantie  übernommen ­
  hat.  Mitunter  geschieht  dies  nur  für  eine  Reihe
von  Jahren.
10.  Amerikanische  Eisenbahn-Bonds.
Eine  besondere  Kategorie  des  Kurszettels  bilden  die
Schuldverschreibungen  (Bonds)  der  amerikanischen  Eisenbahnen, ­
  Man  unterscheidet  in  Amerika  stocks  (Aktien)  —
diese  wieder  können  sein  :  common  shares  (Stammaktien)
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