für  Maschinen  und  Werkzeuge  usw.  ;  ferner  auch  auf  die
Verhältnisse  des  ganzen  Industriezweiges,  z.  B.  bei
Brauereien:  auf  die  Preise  von  Gerste  und  Hopfen,  bei
Waffen-,  Pulver-,  Sprengstoff-Fabriken:  auf  die  politische
Lage  (Krieg,  Neuausrüstung).
Zu  warnen  ist  vor  Verallgemeinerungen.  Liegt  das
Geschäft  in  einer  Branche  gut,  so  darf  hieraus  noch
nicht  etwa  gefolgert  werden,  daß  jede  Gesellschaft  der
Branche  gut  beschäftigt  ist  und  mit  erheblichem  Nutzen
arbeitet.  Viel  hängt  davon  ab,  ob  an  der  Spitze  des
Unternehmens  tüchtige  und  ehrliche,  kaufmännisch  und
technisch  geschulte  Direktoren  stehen.
An  die  Aktien  reihen  sich  die  Kolonialwerte  an.
Es  sind  dies  die  Aktien  von  drei  Gesellschaften,  die  für
das  größere  Publikum  kaum  in  Betracht  kommen.
Anhang:  Kuxe  und  Bohranteile.
Im  Anschluß  an  die  Aktien  sind  zu  nennen  die  KUXE
und  die  BOHRANTEILE.  Sie  werden  offiziell  an  der
Berliner  Börse  nicht  notiert  —  die  in  den  Tageszeitungen
angegebenen  Kurse  sind  Kurse  des  ,,freien  Verkehrs“  —,
wohl  aber  an  der  Frankfurter,  Essener  und  Düsseldorfer
Börse.
Nach  dem  Preußischen  Allgemeinen  Berggesetz
vom  24.  Juni  1865,  das,  mit  geringen  Abweichungen,
auch  für  die  anderen  deutschen  Staaten  gilt,  genügen
zur  Bildung  einer  Gewerkschaft  2  Personen,  sofern  das
Bergwerkseigentum  vorhanden  ist.  Die  Gewerkschaft  hat
sich  unter  Beilegung  eines  Namens  —  gewöhnlich  ist
es  der  Name  des  Bergwerks  —  im  Grundbuch  eintragen
zu  lassen.
Während  die  Aktiengesellschaft  eine  Vereinigung
von  Kapitalien  ist,  ist  die  Gewerkschaft  eine  Vereinigung ­
  von  Personen,  die  sich  zur  Ausbeutung  eines  Unternehmens ­
  (Bergwerks)  zusammengetan  haben.  Das  gemeinsame ­
  gewerkschafthche  Eigentum  wird  neuerdings  meist
in  100  oder  1000  Anteile,  Kuxe  genannt  (abgeleitet  von
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