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Bald  nach  Schluß  der  Berliner  Börse  (3  Uhr)  erscheint
der  amtliche  Kurszettel,  der  die  Kurse  angibt,  wie  sie
von  dem  Kursmakler  ermittelt  und  vom  Börsenvorstand
dann  festgesetzt  worden  sind.
Zwei  Arten  von  Maklern  unterscheidet  man  an  den
Börsen,  die  Kursmakler,  die  vom  Regierungspräsidenten,
bzw,  in  Berlin  vom  Oberpräsidenten,  bestellt  sind  und
die  freien  Makler,  im  Börsenjargon  vielfach  Pfuschmakler ­
  genannt.  Beide  Arten  von  Maklern  vermitteln,
die  Kursmakler  ermitteln  aber  außerdem,  ,,als  Hilfspersonen ­
  des  Börsen  Vorstandes“,  die  Kurse.
An  der  Berliner  Börse,  die  ja  für  den  Effekten  verkehr ­
  Deutschlands  maßgebend  ist,  bilden  je  2  Kursmakler ­
  eine  Maklergruppe  und  ermitteln  gemeinschaftlich ­
  die  Kurse  derjenigen  Effekten,  die  ihnen  durch  die
Maklerkammer  zugewiesen  sind.
Die  Feststellung  der  Kassakurse  beginnt  um
Uhr  (Sonnabends  um  1  Uhr).  Die  Kursmakler  nehmen
bis  zu  dieser  Zeit  und  über  sie  noch  hinaus,  nämlich
bis  sie  angekündigt  haben,  daß  Orders  in  dem  Papiere,
dessen  Kurs  sie  ,,machen“  wollen,  nicht  mehr  gegeben
werden  können,  Kauf-  und  Verkaufsaufträge  entgegen.
Diese  werden  sämtlich  mündlich  erteilt.  Der  Kursmakler,
bzw.  dessen  Stellvertreter  (Substitut)  trägt  sie  unter
Wiederholung  des  Auftrags  in  sein  Börsenbuch  ein,  das
so  viele  Ausschnitte  enthält,  als  er  Papiere  handelt.  Auf
die  linke  Seite  kommen  die  Verkaufsaufträge  der  Auftraggeber, ­
  auf  die  rechte  die  Kaufaufträge,  unter  Trennung ­
  der  limitierten  und  der  ,,Bestens“  Aufträge.
Da,  wie  erwähnt,  immer  je  2  Kursmakler  dieselben  Wertpapiere ­
  handeln,  so  erteilen  Banken  und  Bankfirmen  in  der
Regel  die  Aufträge  während  eines  Monats  abwechselnd  einem
der  beiden  Kursmakler  der  Gruppe.
Die  Makler  jeder  Gruppe  nehmen  die  Werte,  die  sie
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