52

mDie  êjfektmm^nmg—d
étüdQimen^ooision/Qoun:
tage/S(ÿi&amp;c^eiw=Stempeb
Wer  Effekten  durch  Vermittelung  einer  Bank  oder
eines  Bankiers  kauft,  hat  außer  dem  Kapital  zu  zahlen*
Stückzinsen,  Provision,  Courtage,  Schlußnotenstempel
und  etwa  verauslagte  Porti-,  Telegramm-  und  Sendungsspesen. ­

1.  Die  Effekten  werden  meist  nach  Prozenten  des
Nennwertes,  seltener  per  Stück  —  im  Kurszettel  gekennzeichnet ­
  durch  den  Vermerk:  M  per  Stück  —  gehandelt.
Der  Kurs  gibt  an,  wieviel  M  für  je  100  M  nominal  des
betr.  Papieres  zu  zahlen  sind.  So  bedeutet  z.  B.  ein  Kurs
von  98,50:  100  M  Nominalwert  kosten  98,50  M.  In  ausländischer ­
  Währung  notierte  Effekten  werden  zu  einem
festen,  am  Kopf  des  Kurszettel  angegebenen  Satze  umgerechnet. ­

2.  Der  Verkäufer  übergibt  dem  Käufer  den  laufenden
Kupon  und  erhält  dafür  Stückzinsen,  d.  h.  Zinsen
für  die  Zeit  vom  Fälligkeitstage  des  letzten  eingelösten
Kupons  bis  zum  Tage  des  Geschäftsabschlusses.  Zins
oder  Dividende  beziehen  sich  stets  auf  den  Nominal-,
nicht  auf  den  Kurswert.
Der  deutsche  Kaufmann  rechnet  das  Jahr  zu  360,  den
Monat  zu  30  Tagen.  Man  berechnet  die  Zinsen  nach
der  FormelH!2^^  X  Anzahl  der  Tage  X

Für  1000  M  3  prozentige  Effekten  sind  z.  B.  für  die
Zeit  vom  30.  März  bis  zum  1.  September  zu  rechnen:

1000

100

X  151  X

360

=  10  X  151  X

120

1510
1l20

=  12,60

(abgerundet).
Bei  Effekten  mit  festen  Zinsen  (Staatsanleihen,  Pfandbriefen ­
  ,  Obligationen)  richtet  sich  die  Berechnung  der