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nur  in  folgenden  Beträgen  oder  einem  Vielfachen  hiervon ­
  statt:
Bei  allen  nach  „Stück“  gehandelten  "Wertpapieren
für  50,  bzw.  25  Stück,  bei  italienischer  Rente  für
50000  Fr.,  bei  Mexikanern,  Ägyptern  für  500  ií,  bei
in  M  gehandelten  Effekten  in  der  Regel  für  15  000  M  usw.
Die  Technik  des  Terminhandels  und  der  Ultimo-Liquidation, ­
  die  rechtlichen  Grundlagen  und  das  Prolongations- ­
  oder  Reportgeschäft  (Hinausschieben  des  Erfüllungstermins ­
  auf  eine  spätere  Zeit)  habe  ich  eingehend  in
meinem  ,,Geld-,  Bank-  und  Börsenwesen“  geschildert.
Erwähnt  sei  hier  nur  noch,  daß  Differenzgeschäfte,
d.  h.  Geschäfte,  bei  denen  es  beiden  Teilen  nur  auf
Zahlung  einer  Differenz  ankommt,  an  den  deutschen
Börsen  nicht  abgeschlossen  werden.