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einen  Teil  der  Aktien  des  kleineren  Instituts.  Auch  ohne
Übernahme  von  Aktien,  nämlich  durch  Vertrag,  kann
eine  Interessengemeinschaft  erfolgen.
6.  Versicherung  gegen  Kursverlust  im  Falle
der  Auslosung.
Gegen  Verluste,  die  entstehen  durch  Kündigung  von
"Wertpapieren,  deren  Tageskurs  höher  als  der  Rückzahlungskurs ­
  ist,  oder  durch  Auslosung  von  Prämienanleihen
mit  einem  ,,Treffer“,  der  niedriger  als  ihr  Wert  ist
(,,Niete“),  kann  man  sich  durch  Versicherung  der
Effekten  gegen  Kursverlust  schützen.  Derartige  Versicherungen ­
  für  eine  bestimmte  Ziehung  oder  ,,fortlaufend  bis
Widerruf“  übernehmen  die  größeren  Banken  und  Bankiers. ­
  Die  Prämiensätze,  die  vom  Prozentsatz  der  zur
Auslosung  gelangenden  Beträge,  sowie  von  der  Größe
der  zwischen  Kurswert  und  Auszahlungsbetrag  bestehenden ­
  Differenzen  abhängig  sind,  werden  einige  Zeit  vor
der  Ziehung  bekannt  gemacht.
Die  Schadloshaltung  der  Versicherten  erfolgt  durch
Umtausch  der  verlosten  Stücke  in  unverloste  (Ersatzstücke) ­
  oder  (Versicherung  auf  Barentschädigung)  durch
Vergütung  der  Differenz  zwischen  dem  Betrage,  der  für
das  verloste  Stück  gezahlt  wird  und  dem,  der  für  das
Ersatzstück  zu  zahlen  wäre.