Programm des Humanistischen Sozialismus. Die Grundzinsgemeinschaft bringt uns daher ein neues Bodenrecht, im Gegensatz zu dem römischen Becht, welches mit der Begründung des unbeschränkten Privateigentums am Erdboden den Kapitalismus und die Yölkerknechtung hervorrief, ferner im Gegensatz zum germanischen ßechte, welches die Oberlehnsherrlichkeit dem Fürsten wie der Adelsklasse überwiesen hatte. Es ist uns eine große Genug tuung, das Prinzip eines organisch sich entwickelnden Bodenrechtes an Stelle der schablonenhaften Verstaatlichung durch Ankauf oder single tax zumal in Erwartung steigender Grundwerte wenigstens in Deutschland zur Geltung gebracht zu sehen. In mehr als einer Weise kann die Bückwandlung des Privatgrundzinses in die Grundzinsgemeinschaft bewirkt werden, und zwar am vorteilhaftesten bei einem natur gemäßen, durch keine Eingangszölle auf Lebensmittel usw. und Ansammlung riesiger Grundflächen in einzelnen Händen künstlich in die Höhe getriebenen Stand der Grundzinsen (— Grundrente). Denn gerade die hohen Bodenpreise mit ihren großen Pachten und Hypothekenschulden zugunsten der Großgrundbesitzer und Kapitalisten, erdrücken die Bauern, Handwerker, Unternehmer usw. und machen ihnen die Kon kurrenz des Auslandes so schwer. Die Bückkehr zu voll em Freihandel wollen wir auf langsamem, orga nischem Wege in Verbindung mit Beformen, welche die Schuldzinsen erleichtern, erstrebt sehen. Unbedingt schon in nächster Zukunft in reines Staats und Gemeindeeigentum sollte derjenige Boden übergehen, auf welchem die Naturkräfte aus freiem Antriebe oder ohne wesentliches Zutun menschlicher Arbeit Werte erzeugen, also Wälder, Wiesen, Weiden, Moore, unterirdische Schätze (Bergwerke, Mineral-Gasquellen) und Wasserkräfte. Denn es hätte bei Verstaatlichung der Grundzinsen keinen Sinn, diesen Boden im Einzeleigentum zu lassen, da sein ganzer