Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. 29 In den Anfängen der Kultur, in primitiven Gemeinwesen -war und ist der Grund und Boden ein freies Gut. Jede Familie besiedelt ein Stück Land, um ihre Bedürfnisse, welche ja unter diesen Zuständen einfacher und materieller _ Natur sind, zu befriedigen, oder bei Mehrung der Ansprüche in den Formen der Naturalwirtschaft Produkte gegen Produkte .auszutauschen. Immer aber ist der Besiedelung und her nach der Bebauung günstiges Land in Fülle vorhanden; die Stammesgenossen sind alle in der Lage, sich genug Land und von genügender Qualität zu sichern. Nimmt die Bevölkerung zu, so daß die junge Brut gezwungen ist, aus zuziehen und schwierigeres Land in Angriff zu nehmen, welches mehr Arbeit erfordert, um gleichviel Erträgnisse .abzuwerfen, immer noch findet jeder in jenen Verhältnissen die Befriedigung seiner Bedürfnisse. Der höhere naturale Nutzwert des Bodens braucht in diesen Gemeinwesen, die später bei größerer Ausbreitung wenig Zusammenhängen, von den Bodenbenutzern nicht extra bezahlt zu werden. Man kennt praktisch und noch viel weniger theoretisch eine Grundrente. Dazu kommt noch, daß in allen diesen niederen politischen Bildungen ein gewisser Kommunismus herrscht, zum mindesten ein Agrarkommunismus. Unter dieser Form der Güterverteilung freilich kommt wenig oder gar nichts darauf an, daß sich die Gesamtheit von den Benutzern die natürlichen Mehrleistungen des Bodens vergüten läßt, denn alle nehmen ja in gleicher Weise an den Erträgen sämtlicher Bodenqualitäten teil. Je höher die Kultur steigt, je dichter die Bevölkerung wird, je mehr die Eigentumsbegriffe klarer in die Erkenntnis treten, wird der Boden, der zur Kultur sich eignet oder ohne zu große Arbeit reiche Erträge gibt, seltener, und einzelne suchen die Vorteile günstigerer Bodenleistungen für sich auf Kosten der Gesamtheit in Anspruch zu nehmen. Fast alle Völker haben im Laufe weiterer Entwicklung in