32 Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. So wertvoll die freie Verfügung über den Boden seitens des Besitzers ist und so wenig sie im allgemeinen angetastet werden darf, so unheilvoll ist die Vernachlässigung der ewigen Gesetze gewesen, daß der Grund und Boden Eigen tum der Gesamtheit ist. Er ist ein freies Geschenk der Natur an alle, welche durch den Staat in entwickelteren Gemeinwesen vertreten sind. Dieser überläßt das Produktions instrument an die einzelnen, welche ihn benutzen können, aber an das Gemeinwesen die Leistung der Naturkräfte, welche man Grundrente nennt, vergüten. In einem Staate, wo die Gerechtigkeit thront, gehört diese Grundrente dem Staate, man darf in solchem Wesen erwarten, daß die Grund rente der faktische Ausdruck der wirklichen naturalen Nutz leistung des Bodens ist, daß sie nicht die letztere über steigt, wie es heute der Fall. Aber wir müssen heute dafür leiden, daß man nicht der ewigen Gerechtigkeit und ihren Anforderungen gefolgt ist, daß man den Boden dem Schacher anheimgegeben, daß man einzelnen erlaubt, die Leistungen des Bodens in ihre Hände zu bringen. Sehen wir von dem altbefestigten Großgrundbesitze ab, so ist es immer mehr das Streben der Pfiffigen geworden, Boden in ihren Besitz zu bringen, um dessen Kräfte sich bezahlen zu lassen, sei es durch Pacht oder durch Hypothekenzinsen. Ja, nicht damit genug, daß die wirklichen natürlichen Nutzwerte in privater Grundrente dem Gemeinwesen genommen wurden; die Grundrente ist eben schon gar kein Maß mehr für die Leistung der Bodenkräfte, da sie dieselben weitaus überragt. Die Pachten und Zinsforderungen enthalten unendlich mehr als die natürliche Leistung des jeweiligen Bodens, sie rauben den Bauern — wenn wir vorläufig von dem landwirtschaft lichen Boden sprechen — einen großen, ja den größten Teil des Arbeitslohnes. Statt dem Gemeinwesen zuzufallen, welches sie für die Wohlfahrt aller Mitglieder verwenden würde, ziehen relativ